Kurswahl und Anerkennung

Ein Auslandsstudium soll die Studienzeit möglichst nicht verlängern. Daher sollten Sie bei der Auswahl der Partneruniversität auch darauf achten, dass Sie dort genügend Kurse in Ihrem Studienfach finden, welche Sie sich in Mannheim anrechnen lassen können.
Nachdem Sie von uns eine Zusage für eine Partnerhochschule erhalten haben, sollten Sie beginnen sich um Ihr Learning Agreement zu kümmern. Dieses Learning Agreement ist für die internen Anerkennungsprozesse notwendig und wird deshalb auch verkürzt „Internes Learning Agreement“ oder „Internes LA“ genannt. Es versichert Ihnen, dass die im Ausland belegten Kurse nach Ihrer Rückkehr in Mannheim anerkannt werden. Verwenden Sie dafür bitte eines der Formulare aus dem Downloadbereich Ihres Studiengangs.
Bei Freemovern kommt die Zusage direkt von der ausländischen Hochschule.
Im Bereich „Downloads“ finden Sie eine Tabelle über bereits anerkannte Kurse Ihrer Kommilitonen. Dies soll Ihnen lediglich einen Überblick über vergangene Kursanerkennungen geben. Jedoch ohne Garantie und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da sich sowohl das Kursangebot wie auch Kursinhalte der Partneruniversitäten von Jahr zu Jahr ändern können. Erst nach individueller Prüfug Ihrer gewünschten Kurse wird Ihnen durch das interne Learning Agreement die Anerkennbarkeit schriftlich bestätigt.
Ablauf der Anerkennung
Wirtschaftsinformatik und MMDS / MMSDS
Hier finden Sie Informationen zum Learning Agreement für die Studiengänge:
- B. Sc. Wirtschaftsinformatik
- M. Sc. Wirtschaftsinformatik
- Mannheim Master in Data Science
- Mannheim Master in Social Data Science
Ihr Ansprechpartner für Wirtschaftsinformatik, MMDS und MMSDS: pruefungsausschuss.wim uni-mannheim.de
Wirtschaftsmathematik
Nachdem Sie von uns eine Zusage für eine Partnerhochschule erhalten haben (bzw. im Falle von Freemovern kommt die Zusage von der ausländischen Hochschule direkt), sollten Sie beginnen, sich um Ihr Learning Agreement zu kümmern. Das Learning Agreement sollten Sie auf alle Fälle abschließen, bevor Sie ins Ausland gehen. Somit sind Sie auf der sicheren Seite und wissen, welche Kurse Sie im Ausland belegen können, die hier für Ihr Studium anerkannt werden.
Der Anerkennungsprozess gliedert sich für Sie in zwei Stufen:
Vor der Abreise
Internes Learning Agreement (PDF)
Bitte setzen Sie sich immer mit Ihrem Ansprechpartner des Prüfungsausschuss in Verbindung, um das interne Learning Agreement zu vereinbaren. Für den B.Sc. und M.Sc. Wirtschaftsmathematik ist dies PD Dr. Thomas Reichelt.
Zur Prüfung der Anerkennung benötigen wir grundsätzlich eine detaillierte Kursbeschreibung des Kurses der Gastuniversität als pdf, ebenso den dazugehörigen Link und den Namen des Dozenten.
Bachelor Wirtschaftsmathematik:
Bei Anerkennungsfragen zu Wahlpflichtveranstaltungen A, B oder C senden Sie bitte das vorausgefüllte interne Learning Agreement per Mail an Herrn PD Dr. Thomas Reichelt unter pruefungsausschuss_bs_wima. In der Tabelle tragen Sie die Angaben in den Feldern „Zu besuchende Veranstaltung an der Gastuniversität“ und „Credits“ ein. Falls Sie eine Kurs-Alternative haben, können Sie diese ebenfalls eintragen. uni-mannheim.de
Wünschen Sie eine direkte Anerkennung eines Kurses, müssen Sie darüber hinaus eine weitere E-Mail an den/
die zuständige/n Modulverantwortliche/n für den anzuerkennenden Kurs an der Universität Mannheim mit einer detaillierten Kursbeschreibung des Kurses der Gastuniversität senden. Setzen Sie dabei Herrn PD Dr. Thomas Reichelt in den CC. Falls eine Bestätigung erfolgt ist Ihr Kurs damit im Learning Agreement eingetragen.
Bitte wenden Sie sich bei Anerkennungsfragen zu Pflichtveranstaltungen an den jeweiligen Mannheimer Lehrstuhl, der für dieses Modul verantwortlich ist. Sobald Sie eine Bestätigung haben, dass Ihr Kurs anerkannt werden wird, leiten Sie diese per Mail an Herrn PD Dr. Thomas Reichelt unter pruefungsausschuss_bs_wima weiter. Damit ist Ihr Kurs im internen Learning Agreement eingetragen. uni-mannheim.de
Bei Anerkennungsfragen zu Kursen der Informatik wenden Sie sich bitte ebenso an den jeweiligen Mannheimer Lehrstuhl für Informatik, der für dieses Modul verantwortlich ist, damit die Äquivalenzprüfung erfolgen kann. Das weitere Vorgehen ist wie oben beschrieben.
Bei Anerkennungsfragen zu Kursen der VWL und BWL folgen Sie bitte den Hinweisen zu VWL- und BWL-Kursen und setzen Sie Herrn PD Dr. Thomas Reichelt in CC mit pruefungsausschuss_bs_wima. uni-mannheim.de
Für die Anerkennung von Sprachkursen als Schlüsselqualifikation 2 ist keine Prüfung vorab notwendig. Tragen Sie den Kurs lediglich in das interne LA mit 3 ECTS ein und reichen Sie nach Ihrer Rückkehr das Abschlusszertifikat mit den weiteren Kursanerkennungen bei Ihrem Prüfungsausschuss ein.
Alle weiteren Schlüsselqualifikationen müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Diese Genehmigung kann erst nach dem Absolvieren mit Vorlage des Zertifikats erfolgen.
Für das Erasmus-Programm in Europa ist ein Erasmus-Learning Agreement zwingend erforderlich, denn es garantiert Ihre Erasmus-Förderung. Voraussetzung für das Erasmus-Learning Agreement ist ein internes Learning Agreement. Dafür verfahren Sie bitte wie oben beschrieben. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Erasmus-Learning Agreement.
Master Wirtschaftsmathematik:
Ihr Ansprechpartner des Prüfungsausschusses ist Herr PD Dr. Thomas Reichelt, erreichbar unter pruefungsausschuss_ma_wima. uni-mannheim.de
Bei Anerkennungsfragen zu Kursen der VWL und BWL folgen Sie bitte den Hinweisen zu VWL- und BWL-Kursen und setzen Sie Herrn PD Dr. Thomas Reichelt in CC.
Nach der Rückkehr
Nach dem Auslandsaufenthalt reichen Sie die folgenden vier Dokumente bei Herrn PD Dr. Thomas Reichelt (pruefungsausschuss_bs_wima) zur Notenanerkennung und -umrechnung ein: uni-mannheim.de
- Formular Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen
- Notentranscript aus dem Ausland: Originalnotenauszug (Transcript of Records) mit Stempel und Unterschrift der Gasthochschule oder ein durch das Akademische Auslandsamt verifiziertes Transcript. Hierfür muss die Gasthochschule das Dokument digital an die Adresse transcripts senden. Im Anschluss wird das verifizierte Transcript dem Prüfungsausschuss digital zur Verfügung gestellt und Sie werden hierüber benachrichtigt. Falls die Gasthochschule ausschließlich Transcripts über ein Online Portal zur Verfügung stellt und Sie Ihr Transcript NICHT über das Portal an uns direkt senden können, teilen Sie uns das unter uni-mannheim.detranscripts mit. Wir informieren Sie dann, wie Sie Ihr Transcript verifizieren lassen können. uni-mannheim.de
- Learning Agreement unterzeichnet vom Prüfungsausschuss
- Bestätigung des Akademischen Auslandsamts über Einreichung des Erfahrungsberichts
Ihre Unterlagen werden daraufhin geprüft und die Noten werden umgerechnet. Ausländische Noten werden an der Universität Mannheim auf der Basis dieser Umrechnungstabellen anerkannt.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag über Ihre Uni-Email-Adresse in digitaler Form. Senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen dazu bitte an pruefungsausschuss_bs_wima. Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Anträge bearbeiten können und die Bearbeitungszeit – je nach Aufwand und aktuellem Stand der Anträge – bis zu 4 Wochen dauern kann. uni-mannheim.dePD Dr. Thomas Reichelt
Vorsitz Prüfungsausschuss B.Sc. und M.Sc. Wirtschaftsmathematik, akademischer OberratUniversität Mannheim
Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik
B 6, 26 – Zimmer B4.18
68159 MannheimTel.: +49 621 181-2505
E-Mail: reichelt uni-mannheim.de
Web: www.wim.uni-mannheim.de/hertling/team/pd-dr-thomas-reicheltHinweise zum Erasmus-Learning Agreement
Vor Ihrer Abreise
Für das Erasmus-Programm in Europa ist ein Erasmus-Learning Agreement zwingend erforderlich: es garantiert Ihre Erasmus-Förderung. Alle Kurse, die Sie im Ausland belegen werden, müssen spätestens vor Ihrer Abreise in Mobility Online erfasst werden. Das Erasmus-Learning Agreement finden Sie im Mobility-Online-Portal.
Sobald Sie das Kursangebot Ihrer Gastuniversität kennen, klären Sie ab, welche Kurse Sie anerkennen lassen können. Dafür ist je Kurs ein internes Learning Agreement notwendig. Für WIMA gibt es nur ein Dokument. Als Übersicht dient die Tabelle der bereits anerkannten Kurse. Diese finden Sie unter „Downloads“. Ihre Kurs-Absprachen treffen Sie direkt mit den Mannheimer Lehrstühlen oder Prüfungsausschüssen Ihres Studiengangs.
Nachdem Sie die internen Learning Agreements vereinbart und Ihre Kurse in Mobility Online eingetragen und digital unterschrieben haben, mailen Sie diese Formulare bitte an die Auslandskoordinatorin Juliane Roth unter juliane.roth. Sie unterschreibt Ihnen digital das Erasmus-Learning Agreement (sending institution) und Ihre Gastuniversität (receiving institution) wird automatisch informiert. Sobald alle drei Unterschriften vollständig digital erfasst sind, können Sie das Erasmus-Learning Agreement downloaden. uni-mannheim.de
In den ersten Wochen im Ausland
Änderungen von Kursen können zu Beginn des Auslandssemesters immer wieder mal vorkommen. Im Workflow finden Sie die Änderungsoption im Bereich Während des Aufenthaltes – Changes Learning Agreement. Denken Sie daran, für Ihre neuen Kurse ebenfalls ein internes Learning Agreement unterschreiben zu lassen.
Hinweise zu VWL- und BWL-Kursen
Interne Learning Agreements für den Bereich BWL
Wenn Sie ein oder mehrere BWL-Learning Agreements abschließen möchten, benötigen wir vorab per Email die folgenden Informationen zur Prüfung:
- eine detaillierte Kursbeschreibung des Kurses der Gastuniversität als pdf sowie den dazugehörigen Link und den Namen des Dozenten
- die Angabe, als was Sie den Kurs auf Mannheimer Seite anerkennen lassen möchten
- den Namen Ihrer Gastuniversität und wann Sie dort studieren werden
- Ihre Deadline für die Kurswahl
Diese Informationen senden Sie bitte an das Auslandsteam am Dekanat BWL, erreichbar unter learning.agreements.business uni-mannheim.de
WIFO Bachelor – direkte Anerkennungen von der Fakultät BWL
Für direkte Anerkennungen aus dem Bereich BWL können Sie aus dem Bereich „Grundlagen BWL“ alle Module wählen und aus dem Bereich „Vertiefungen“ das Modul IS 401.
WIFO Bachelor – indirekte Anerkennungen
Nur wenn es kein direktes Äquivalent zu einem ausländischen Kurs im hiesigen Modulkatalog gibt, das Modul thematisch aber in den Vertiefungsbereich passt, so kann eine indirekte Anerkennung als „BI401 International Course“ erfolgen. Insgesamt dürfen die anerkannten Kurse dann nicht mehr als 12 ECTS ergeben.
Ebenso ist es möglich, max. 6 ECTS als indirekte Anerkennugf im Bereich Wahlfach „BI 402 International Course“ zu erlangen. Hierfür darf es für das anzuerkennende Modul keinen äquivalenten Kurs im Mannheimer Modulkalalog Ihres Studiengangs geben und das Modul der Gastuniversität muss sich in den Bereichen BWL / VWL / Recht bewegen.
Ihr Ansprechpartner für indirekte Learning Agreements ist der Prüfungsausschuss.
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Im Bereich BWL werden BI 401 International Courses für den Bachelor Wirtschaftsinformatik nur geprüft, sofern sie einen Bezug zur Wirtschaftsinformatik aufweisen, also in die Bereiche IS und OPM (hierbei hauptsächlich Operational Research) fallen.
ACC, TAX, MAN, MKT und FIN werden nicht als BI401 International Courses für Bachelor Wirtschaftsinformatik angerechnet und somit nicht geprüft.
Umrechnung der ECTS für ein Indirektes Learning Agreement
Die ECTS für einen BI 401 International Course werden vom Prüfungsausschuss bestimmt. Diese ergeben sich aus einer Umrechnung der Credits der Gastuniversität. Durch die Umrechnung können Sie möglicherweise für einen Kurs mehr oder weniger als 6 ECTS bekommen! Bedenken Sie, dass Ihnen insgesamt im Bachelor max. 12 ECTS für den International Course anerkannt werden können! Für Universitäten im Europäischen Ausland bekommen Sie in der Regel ECTS oder Credits, die äquivalent zu den ECTS sind.
WIFO Master – direkte Anerkennungen von der Fakultät BWL
Für direkte Anerkennungen aus dem Bereich BWL können Sie aus dem Bereich „Fundamentals Business Administration“ alle Module wählen und aus dem Bereich „Specializations“ die Module IS XXX.
WIFO Master – indirekte Anerkennungen
Alle Information finden Sie direkt auf den Studiengangsseiten und den Hinweisen zu den Learning Agreements.
Bei indirekter Anerkennung gibt es eine Beschränkung auf maximal 18 ECTS.
MMDS – indirect recognition
If the Mannheim module catalog contains no direct equivalent to the course you wish to complete at your host university, but the module contents fit one of the areas ”Data Management“, ”Data Analyses“ or ”Projects and Seminars“, it may be recognized indirectly as "Additional Course Data Management“, ”Additional Course Data Analyses“ or ”Additional Course Projects and Seminars“. Bear in mind, however, that the sum of credits awarded for these courses must not exceed 18 ECTS credits in total.
To discuss whether indirect recognition is possible for a particular course, please contact the chair whose area of research and teaching is closest to the course you would like to complete. If you are unsure, please turn to the MMDS program managers.
Interne Learning Agreements für den Bereich VWL
Wenn Sie ein oder mehrere VWL-Learning Agreements abschließen möchten, benötigen wir vorab per Email die folgenden Informationen zur Prüfung:
- eine detaillierte Kursbeschreibung des Kurses der Gastuniversität als pdf sowie den dazugehörigen Link und den Namen des Dozenten
- die Angabe, als was Sie den Kurs auf Mannheimer Seite anerkennen lassen möchten
- den Namen Ihrer Gastuniversität und wann Sie dort studieren werden
- Ihre Deadline für die Kurswahl
Ansprechpartner für die Anerkennung von Bachelor-Kursen aus dem Bereich VWL ist Frau Dr. Christiane Cischinsky, erreichbar unter christiane.cischinsky. uni-mannheim.de
Für die Anerkennung von Master-Kursen kontaktieren Sie bitte Herrn Sebastian Herdtweck unter econgrad. uni-mannheim.de
Zur Website der VWL gelangen Sie hier (Bachelor) und hier (Master).
Downloads
Kontakt

Juliane Roth, M.A. (sie/ihr)
Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik
B 6, 26
Gebäudeteil B – Raum B 1.05
68159 Mannheim
nach Vereinbarung per E–Mail