DE / EN

Abgabe der Dissertation

Wenn Sie Ihre Dissertation beendet haben, sind folgende Unterlagen am Dekanat WIM abzugeben:

1. Dissertation in dreifacher Ausführung

Bitte beachten Sie die Vorgaben bezüglich des Titelblattes, ein Beispiel finden Sie in den Dateien unten. Die Rückseite ist erst bei der Veröffentlichung Ihrer Dissertation relevant.

Falls Sie planen, das Logo der Universität Mannheim für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation zu nutzen, wenden Sie sich bitte an Frau Koschorreck, Pressestelle: koschorreckmail-uni-mannheim.de

2. Eidesstattliche Versicherung

Einen Vordruck finden Sie bei den Dateien unten.

3. Schreiben:

Ich bin damit einverstanden, dass meine Dissertation zum Zwecke eines Plagiatsabgleichs in elektronischer Form versendet, gespeichert und verarbeitet werden kann.

(Ort, Datum, Unterschrift)

4. Gegebenenfalls Bestätigung des Erstgutachters (Nur Bachelor):

Bestätigung, dass die im Rahmen der Promotion zu erbringenden Leistungen erfüllt wurden gemäß des Formulars, das mit dem Antrag auf Annahme als DoktorandIn abgegeben wurde.

5. Anschrift Zweitgutachter

Bitte teilen Sie uns Name und Adresse des Zweitgutachters/der Zweitgutachterin mit.

Sollten Sie die Unterlagen per Post einreichen, senden Sie diese bitte an:

Universität Mannheim
Dekanat WIM
L 1, 1
68161 Mannheim

Nach der Abgabe

Bitte nehmen Sie nun Kontakt mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin auf (= ErstgutachterIn). Er/sie möchte uns bitte mitteilen, wer der Vorsitzende/die Vorsitzende und wer der dritte Prüfer/die dritte Prüferin bei der mündlichen Promotions­prüfung sein wird. Erster Prüfer/erste Prüferin ist der Betreuer/die Betreuerin, zweiter Prüfer/zweite Prüferin ist in den meisten Fällen der Zweitgutachter/die Zweitgutachterin. Ebenso bitten wir um den Termin für Ihre mündliche Promotions­prüfung.

Die Fakultäts­leitung wird in einem dreitägigen Umlauf­verfahren über die Annahme der weiteren GutachterInnen und des Prüfungs­ausschusses entscheiden.
Bei positivem Entscheid sendet der Dekan den GutachterInnen jeweils ein Exemplar der Dissertation mit der Bitte um Erstellung des Gutachtens. Die Frist zur Abgabe der Gutachten beträgt zwei Monate.

Wenn die Gutachten am Dekanat angekommen sind, muss die Dissertation mit den Gutachten den Mitgliedern des Promotions­ausschusses drei Wochen zur
Einsicht zur Verfügung stehen. (In manchen Fällen werden an dieser Stelle noch weitere Gutachter involviert. Entsprechend verzögert sich dann der Prüfungs­termin.)

Falls Sie die Gutachten über Ihre Dissertation einsehen möchten, melden Sie sich bitte im Sekretariat des Dekanats. Die Einsicht in die Gutachten findet für Sie persönlich am Dekanat statt.

Sie können sich selbstverständlich gerne an uns wenden, wenn Sie Fragen haben.