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Die ersten Schritte zur Promotion

Die Betreuungs­vereinbarung abschließen

Nachdem Sie die Betreuungs­zusage einer Professorin oder eines Professors erhalten haben, schließen Sie gemeinsam eine Betreuungs­vereinbarung ab. Diese regelt Ihre kontinuierliche Förderung und Betreuung während des Promotions­vorhabens und formuliert im gegenseitigen Einvernehmen die Anforderungen an Sie und Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer.

Laden Sie sich die Vorlage für die Betreuungs­vereinbarung her­unter und füllen Sie diese gemeinsam mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer aus. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und sprechen Sie alle für Sie wichtigen Fragen an, auch wenn die Vorlage diese nicht berücksichtigen sollte.

Den Antrag auf Annahme stellen

Nach Abschluss der Betreuungs­vereinbarung müssen Sie einen Antrag auf Annahme bei uns stellen. In diesem Schritt wird geprüft, ob Sie alle in der jeweiligen Promotions­ordnung genannten Voraussetzungen für die Aufnahme einer Promotion erfüllen. Dazu reichen Sie:

  1. Antrag auf Annahme als Doktorand
  2. Ihre Betreuungs­vereinbarung
  3. Das Formular „Anmeldung zur Promotion“ (s.u.)
  4. Den Nachweis der Zulassungs­voraussetzungen (nach § 4 der Promotions­ordnung)
  5. Den Nachweis der Hochschul­zugangsberechtigung
  6. Die Darstellung des Lebens­laufes und des Studien­ganges,

am Sekretariat des Dekanats ein.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Aufnahme als DoktorandIn am Ende eines Quartals dem Promotions­ausschuss vorgelegt werden, der dann über die Annahme entscheidet. Sie erhalten dann umgehend Bescheid in Form eines Aufnahmeschreibens.

Sich immatrikulieren lassen

Wenn Sie von Ihrer Fakultät/Abteilung zur Promotion angenommen worden sind, sind Sie gemäß § 38 Absatz 5 Landes­hochschul­gesetz (LHG) zur Immatrikulation verpflichtet. Eine Ausnahme besteht für Promovierende, die hauptberuflich (das heißt mit 50 Prozent oder mehr der regelmäßigen Arbeits­zeit gemäß TV-L) an der Universität beschäftigt sind: Diese können sich auf Antrag von der Immatrikulations­pflicht befreien lassen.

Sofern Sie keine Befreiung beantragt haben, erfolgt die Immatrikulation automatisch. Wenige Tage nachdem Sie die Annahmebestätigung Ihrer Fakultät/Abteilung erhalten haben, werden Sie per E-Mail über die vorgenommene Immatrikulation informiert und bekommen Ihre Immatrikulations­bescheinigungen zugestellt. Gleichzeitig werden Sie dazu aufgefordert, den Semesterbeitrag zu überweisen, um die Immatrikulation abzuschließen. Sobald Sie diesen überwiesen haben und er verbucht worden ist, bekommen Sie Ihre Benutzerkennung für die UB- und IT-Services der Universität sowie das dazugehörige Initialpasswort.

Nach erfolgter Immatrikulation sind Sie verpflichtet, sich für das jeweils nächste Semester zurückzumelden. Erfolgt die Rückmeldung nicht frist­gerecht, muss eine zusätzliche Säumnisgebühr gezahlt werden. Die Rückmeldepflicht endet, sobald Sie die mündliche Promotions­prüfung (Disputation/Rigorosum) erfolgreich ablegt haben.