Die ersten Schritte zur Promotion
Die Betreuungsvereinbarung abschließen
Nachdem Sie die Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors erhalten haben, schließen Sie gemeinsam eine Betreuungsvereinbarung ab. Diese regelt Ihre kontinuierliche Förderung und Betreuung während des Promotionsvorhabens und formuliert im gegenseitigen Einvernehmen die Anforderungen an Sie und Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer.
Laden Sie sich die Vorlage für die Betreuungsvereinbarung herunter und füllen Sie diese gemeinsam mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer aus. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und sprechen Sie alle für Sie wichtigen Fragen an, auch wenn die Vorlage diese nicht berücksichtigen sollte.
Den Antrag auf Annahme stellen
Nach Abschluss der Betreuungsvereinbarung müssen Sie einen Antrag auf Annahme bei uns stellen. In diesem Schritt wird geprüft, ob Sie alle in der jeweiligen Promotionsordnung genannten Voraussetzungen für die Aufnahme einer Promotion erfüllen. Dazu reichen Sie:
- Antrag auf Annahme als Doktorand
- Ihre Betreuungsvereinbarung
- Das Formular „Anmeldung zur Promotion“ (s.u.)
- Den Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen (nach § 4 der Promotionsordnung)
- Den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
- Die Darstellung des Lebenslaufes und des Studienganges,
am Sekretariat des Dekanats ein.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Aufnahme als DoktorandIn am Ende eines Quartals dem Promotionsausschuss vorgelegt werden, der dann über die Annahme entscheidet. Sie erhalten dann umgehend Bescheid in Form eines Aufnahmeschreibens.
Sich immatrikulieren lassen
Wenn Sie von Ihrer Fakultät/Abteilung zur Promotion angenommen worden sind, sind Sie gemäß § 38 Absatz 5 Landeshochschulgesetz (LHG) zur Immatrikulation verpflichtet. Eine Ausnahme besteht für Promovierende, die hauptberuflich (das heißt mit 50 Prozent oder mehr der regelmäßigen Arbeitszeit gemäß TV-L) an der Universität beschäftigt sind: Diese können sich auf Antrag von der Immatrikulationspflicht befreien lassen.
Sofern Sie keine Befreiung beantragt haben, erfolgt die Immatrikulation automatisch. Wenige Tage nachdem Sie die Annahmebestätigung Ihrer Fakultät/Abteilung erhalten haben, werden Sie per E-Mail über die vorgenommene Immatrikulation informiert und bekommen Ihre Immatrikulationsbescheinigungen zugestellt. Gleichzeitig werden Sie dazu aufgefordert, den Semesterbeitrag zu überweisen, um die Immatrikulation abzuschließen. Sobald Sie diesen überwiesen haben und er verbucht worden ist, bekommen Sie Ihre Benutzerkennung für die UB- und IT-Services der Universität sowie das dazugehörige Initialpasswort.
Nach erfolgter Immatrikulation sind Sie verpflichtet, sich für das jeweils nächste Semester zurückzumelden. Erfolgt die Rückmeldung nicht fristgerecht, muss eine zusätzliche Säumnisgebühr gezahlt werden. Die Rückmeldepflicht endet, sobald Sie die mündliche Promotionsprüfung (Disputation/Rigorosum) erfolgreich ablegt haben.
Dokumente
- Informationsblatt Immatrikulationspflicht ( PDF , 311 KB )
- Information sheet obligatory enrollment ( PDF , 291 KB )
- Betreuungsvereinbarung ( PDF , 2 MB )
- Betreuungsvereinbarung ENGLISH ( PDF , 2 MB )
- Antrag auf Annahme Promotion ( PDF , 2 MB )
- Application for acceptance Doctorate ( PDF , 2 MB )
- Anmeldung Promotion.pdf ( PDF , 121 KB )