Nachdem Sie die Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors erhalten haben, schließen Sie gemeinsam eine Betreuungsvereinbarung ab. Diese regelt Ihre kontinuierliche Förderung und Betreuung während des Promotionsvorhabens und formuliert im gegenseitigen Einvernehmen die Anforderungen an Sie und Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer.
Laden Sie sich die Vorlage für die Betreuungsvereinbarung herunter und füllen Sie diese gemeinsam mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer aus. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und sprechen Sie alle für Sie wichtigen Fragen an, auch wenn die Vorlage diese nicht berücksichtigen sollte.
Nach Abschluss der Betreuungsvereinbarung müssen Sie einen Antrag auf Annahme bei uns stellen. In diesem Schritt wird geprüft, ob Sie alle in der jeweiligen Promotionsordnung genannten Voraussetzungen für die Aufnahme einer Promotion erfüllen. Dazu reichen Sie:
am Sekretariat des Dekanats ein.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Aufnahme als DoktorandIn am Ende eines Quartals dem Promotionsausschuss vorgelegt werden, der dann über die Annahme entscheidet. Sie erhalten dann umgehend Bescheid in Form eines Aufnahmeschreibens.
Wenn Sie von Ihrer Fakultät/
Sofern Sie keine Befreiung beantragt haben, erfolgt die Immatrikulation automatisch. Wenige Tage nachdem Sie die Annahmebestätigung Ihrer Fakultät/
Nach erfolgter Immatrikulation sind Sie verpflichtet, sich für das jeweils nächste Semester zurückzumelden. Erfolgt die Rückmeldung nicht fristgerecht, muss eine zusätzliche Säumnisgebühr gezahlt werden. Die Rückmeldepflicht endet, sobald Sie die mündliche Promotionsprüfung (Disputation/