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Sie haben Ihre mündliche Prüfung abgelegt und haben Ihre Promotion bestanden, doch was jetzt?

  1. Erstmal müssen Sie sich noch etwas gedulden, bis Sie die schriftliche Bestätigung Ihrer Promotion bekommen. In der Wartezeit bietet es sich wunderbar an Schlaf nachzuholen und das Bestehen zu zelebrieren.
  2. Bitten Sie Ihren Betreuer dem Sekretariat des Dekanats eine E-Mail zu schreiben, die die Veröffentlichung Ihrer Dissertation freigibt.
  3. Schicken Sie das (evtl. überarbeitete) Titelblatt und dessen Rückseite an das Sekretariat des Dekanats zu. Diese Seiten müssen exakt mit denen Ihrer zu veröffentlichenden Promotion übereinstimmen, da das Sekretariat diese für die Informationen auf Ihre Doktorurkunde nutzt.
  4. Sollte Ihre Dissertation noch keine Zusammenfassung beinhalten, fügen Sie diese bitte hinzu, am besten direkt nach dem Titelblatt. Sollten Sie Ihre Dissertation in Englisch geschrieben haben, kommt erst das „Abstract“ und dann die Zusammenfassung auf Deutsch.
  5. Sobald das Sekretariat des Dekanats die Freigabe Ihres Betreuers und Ihre Titelseiten hat und sie allen Vorgaben entsprechen, erhalten Sie die schriftliche Druck­erlaubnis vom Dekan.
  6. Jetzt dürfen Sie mit der Veröffentlichung beginnen.

Die Veröffentlichung

  • Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten zu veröffentliche:
    1. Sie veröffentlichen elektronisch über die Universitäts­bibliothek. (ausführliche Informationen finden Sie hier)
      Dabei geben Sie fünf Exemplare Ihrer Dissertation bei uns am Sekretariat ab mit dem Formular „Abgabe elektronischer Dissertation“, welches Sie bitte datieren und unterschreiben. Dieses Formular erhalten Sie über den oben genannten Link.
      Die Universitäts­bibliothek kontrolliert dann nochmals Ihre Abgabe und schickt uns eine Bestätigung, dass Sie alle Bedingungen der elektronischen Veröffentlichung erfüllt haben.
    2. Sie veröffentlichen über einen Buchhandel/Verlag. Dann muss zwingend kenntlich gemacht werden, dass die Veröffentlichung auf einer Dissertation der Universität Mannheim beruht. Sie müssen fünf Pflichtexemplare und eine Bestätigung des Verlags abgeben.
    3. Sie können 55 Pflichtexemplare bei uns einreichen. Diese Möglichkeit wird nur noch äußerst selten genutzt.
  • Nachdem Sie sich für eine Möglichkeit entschieden haben und alle Schritte abgearbeitet haben, dürfen wir Ihnen Ihre Doktorurkunde aushändigen.
    Diese können Sie sich entweder direkt bei uns abholen oder wir schicken Ihnen diese zu. Hierzu schicken Sie uns bitte eine Mail mit Ihrer aktuellen Adresse.
  • Mit Erhalt der Doktorurkunde dürfen Sie nun auch den Doktortitel tragen.