Ein Auslandsstudium soll die Studienzeit möglichst nicht verlängern. Daher sollten Sie bei der Auswahl der Partneruniversität auch darauf achten, dass Sie dort genügend Kurse in Ihrem Studienfach finden, welche Sie sich in Mannheim anrechnen lassen können.
Nachdem Sie von uns eine Zusage für eine Partnerhochschule erhalten haben, sollten Sie beginnen sich um Ihr Learning Agreement zu kümmern. Dieses Learning Agreement ist für die internen Anerkennungsprozesse notwendig und wird deshalb auch verkürzt „Internes Learning Agreement“ oder „Internes LA“ genannt. Es versichert Ihnen, dass die im Ausland belegten Kurse nach Ihrer Rückkehr in Mannheim anerkannt werden. Verwenden Sie dafür bitte eines der Formulare aus dem Downloadbereich Ihres Studiengangs.
Bei Freemovern kommt die Zusage direkt von der ausländischen Hochschule.
Im Bereich „Downloads“ finden Sie eine Tabelle über bereits anerkannte Kurse Ihrer Kommilitonen. Dies soll Ihnen lediglich einen Überblick über vergangene Kursanerkennungen geben. Jedoch ohne Garantie und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da sich sowohl das Kursangebot wie auch Kursinhalte der Partneruniversitäten von Jahr zu Jahr ändern können. Erst nach individueller Prüfug Ihrer gewünschten Kurse wird Ihnen durch das interne Learning Agreement die Anerkennbarkeit schriftlich bestätigt.
Hier finden Sie Informationen zum Learning Agreement für die Studiengänge:
Ihr Ansprechpartner für Wirtschaftsinformatik, MMDS und MMSDS: pruefungsausschuss.wim uni-mannheim.de
Bitte setzen Sie sich immer mit Ihrem Ansprechpartner des Prüfungsausschuss in Verbindung, um das interne Learning Agreement zu vereinbaren. Für den B.Sc. und M.Sc. Wirtschaftsmathematik ist dies PD Dr. Thomas Reichelt.
Zur Prüfung der Anerkennung benötigen wir grundsätzlich eine detaillierte Kursbeschreibung des Kurses der Gastuniversität als pdf, ebenso den dazugehörigen Link und den Namen des Dozenten.
Bachelor Wirtschaftsmathematik:
Bei Anerkennungsfragen zu Wahlpflichtveranstaltungen A, B oder C senden Sie bitte das vorausgefüllte interne Learning Agreement per Mail an Herrn PD Dr. Thomas Reichelt unter pruefungsausschuss_bs_wima. In der Tabelle tragen Sie die Angaben in den Feldern „Zu besuchende Veranstaltung an der Gastuniversität“ und „Credits“ ein. Falls Sie eine Kurs-Alternative haben, können Sie diese ebenfalls eintragen. uni-mannheim.de
Wünschen Sie eine direkte Anerkennung eines Kurses, müssen Sie darüber hinaus eine weitere E-Mail an den/
Setzen Sie dabei Herrn PD Dr. Thomas Reichelt in den CC. Falls eine Bestätigung erfolgt ist Ihr Kurs damit im Learning Agreement eingetragen.
Bitte wenden Sie sich bei Anerkennungsfragen zu Pflichtveranstaltungen an den jeweiligen Mannheimer Lehrstuhl, der für dieses Modul verantwortlich ist. Sobald Sie eine Bestätigung haben, dass Ihr Kurs anerkannt werden wird, leiten Sie diese per Mail an Herrn PD Dr. Thomas Reichelt unter pruefungsausschuss_bs_wima weiter. Damit ist Ihr Kurs im internen Learning Agreement eingetragen. uni-mannheim.de
Bei Anerkennungsfragen zu Kursen der Informatik wenden Sie sich bitte ebenso an den jeweiligen Mannheimer Lehrstuhl für Informatik, der für dieses Modul verantwortlich ist, damit die Äquivalenzprüfung erfolgen kann. Das weitere Vorgehen ist wie oben beschrieben.
Bei Anerkennungsfragen zu Kursen der VWL und BWL folgen Sie bitte den Hinweisen zu VWL- und BWL-Kursen und setzen Sie Herrn PD Dr. Thomas Reichelt in CC mit pruefungsausschuss_bs_wima. uni-mannheim.de
Für die Anerkennung von Sprachkursen als Schlüsselqualifikation 2 ist keine Prüfung vorab notwendig. Tragen Sie den Kurs lediglich in das interne LA mit 3 ECTS ein und reichen Sie nach Ihrer Rückkehr das Abschlusszertifikat mit den weiteren Kursanerkennungen bei Ihrem Prüfungsausschuss ein.
Alle weiteren Schlüsselqualifikationen müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Diese Genehmigung kann erst nach dem Absolvieren mit Vorlage des Zertifikats erfolgen.
Für das Erasmus-Programm in Europa ist ein Erasmus-Learning Agreement zwingend erforderlich, denn es garantiert Ihre Erasmus-Förderung. Voraussetzung für das Erasmus-Learning Agreement ist ein internes Learning Agreement. Dafür verfahren Sie bitte wie oben beschrieben. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Erasmus-Learning Agreement.
Master Wirtschaftsmathematik:
Ihr Ansprechpartner des Prüfungsausschusses ist Herr PD Dr. Thomas Reichelt, erreichbar unter pruefungsausschuss_ma_wima. uni-mannheim.de
Bei Anerkennungsfragen zu Kursen der VWL und BWL folgen Sie bitte den Hinweisen zu VWL- und BWL-Kursen und setzen Sie Herrn PD Dr. Thomas Reichelt in CC.
Für jeden Kurs muss ein eigenes internes Learning Agreement ausgefüllt werden und von dem jeweilig zuständigen Lehrstuhl unterzeichnet werden. Sobald Sie die internen Learning Agreements mit den Mannheimer Lehrstühlen vereinbart und Ihre Kurse in Mobility Online eingetragen haben, senden Sie diese bitte an die Auslandskoordinatorin Juliane Roth. Daraufhin unterschreibt Sie Ihnen das Erasmus Learning Agreement digital in Mobility Online. Im Anschluss wird ihre Partneruni automatisch informiert, mit der Bitte ebenfalls digital zu signieren. Sollte Ihre Partneruni nicht mit Mobility arbeiten, wird ein externer Link zum Signieren verschickt. Damit wäre das Erasmus Learning Agreement komplett.
Änderungen von Kursen können zu Beginn des Auslandssemesters immer wieder vorkkommen. Im Workflow finden Sie die Änderungsoption im Bereich Während des Aufenthaltes – Changes Learning Agreement.
Für das Erasmus-Programm in Europa ist ein Erasmus-Learning Agreement zwingend erforderlich, denn es garantiert Ihre Erasmus-Förderung. Das Erasmus-Learning Agreement finden Sie im Mobility-Online-Portal. Erst nachdem alle drei Unterschriften vollständig sind, können Sie das Dokument downloaden.
Wenn Sie ein oder mehrere BWL-Learning Agreements abschließen möchten, benötigen wir vorab per Email die folgenden Informationen zur Prüfung:
Diese Informationen senden Sie bitte an das Auslandsteam am Dekanat BWL, erreichbar unter learning.agreements.business uni-mannheim.de
WIFO Bachelor – direkte Anerkennungen von der Fakultät BWL
Für direkte Anerkennungen aus dem Bereich BWL können Sie aus dem Bereich „Grundlagen BWL“ alle Module wählen und aus dem Bereich „Vertiefungen“ das Modul IS 401.
WIFO Bachelor – indirekte Anerkennungen
Nur wenn es kein direktes Äquivalent zu einem ausländischen Kurs im hiesigen Modulkatalog gibt, das Modul thematisch aber in den Vertiefungsbereich passt, so kann eine indirekte Anerkennung als „BI401 International Course“ erfolgen. Insgesamt dürfen die anerkannten Kurse dann nicht mehr als 12 ECTS ergeben.
Ebenso ist es möglich, max. 6 ECTS als indirekte Anerkennugf im Bereich Wahlfach „BI 402 International Course“ zu erlangen. Hierfür darf es für das anzuerkennende Modul keinen äquivalenten Kurs im Mannheimer Modulkalalog Ihres Studiengangs geben und das Modul der Gastuniversität muss sich in den Bereichen BWL / VWL / Recht bewegen.
Ihr Ansprechpartner für indirekte Learning Agreements ist der Prüfungsausschuss.
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Im Bereich BWL werden BI 401 International Courses für den Bachelor Wirtschaftsinformatik nur geprüft, sofern sie einen Bezug zur Wirtschaftsinformatik aufweisen, also in die Bereiche IS und OPM (hierbei hauptsächlich Operational Research) fallen.
ACC, TAX, MAN, MKT und FIN werden nicht als BI401 International Courses für Bachelor Wirtschaftsinformatik angerechnet und somit nicht geprüft.
Umrechnung der ECTS für ein Indirektes Learning Agreement
Die ECTS für einen BI 401 International Course werden vom Prüfungsausschuss bestimmt. Diese ergeben sich aus einer Umrechnung der Credits der Gastuniversität. Durch die Umrechnung können Sie möglicherweise für einen Kurs mehr oder weniger als 6 ECTS bekommen! Bedenken Sie, dass Ihnen insgesamt im Bachelor max. 12 ECTS für den International Course anerkannt werden können! Für Universitäten im Europäischen Ausland bekommen Sie in der Regel ECTS oder Credits, die äquivalent zu den ECTS sind.
WIFO Master – direkte Anerkennungen von der Fakultät BWL
Für direkte Anerkennungen aus dem Bereich BWL können Sie aus dem Bereich „Fundamentals Business Administration“ alle Module wählen und aus dem Bereich „Specializations“ die Module IS XXX.
WIFO Master – indirekte Anerkennungen
Alle Information finden Sie direkt auf den Studiengangsseiten und den Hinweisen zu den Learning Agreements.
Bei indirekter Anerkennung gibt es eine Beschränkung auf maximal 18 ECTS.
MMDS – indirect recognition
If the Mannheim module catalog contains no direct equivalent to the course you wish to complete at your host university, but the module contents fit one of the areas ”Data Management“, ”Data Analyses“ or ”Projects and Seminars“, it may be recognized indirectly as "Additional Course Data Management“, ”Additional Course Data Analyses“ or ”Additional Course Projects and Seminars“. Bear in mind, however, that the sum of credits awarded for these courses must not exceed 18 ECTS credits in total.
To discuss whether indirect recognition is possible for a particular course, please contact the chair whose area of research and teaching is closest to the course you would like to complete. If you are unsure, please turn to the MMDS program managers.
Wenn Sie ein oder mehrere VWL-Learning Agreements abschließen möchten, benötigen wir vorab per Email die folgenden Informationen zur Prüfung:
Ansprechpartner für die Anerkennung von Bachelor-Kursen aus dem Bereich VWL ist Frau Dr. Christiane Cischinsky, erreichbar unter christiane.cischinsky. uni-mannheim.de
Für die Anerkennung von Master-Kursen kontaktieren Sie bitte Herrn Sebastian Herdtweck unter econgrad. uni-mannheim.de
Zur Website der VWL gelangen Sie hier (Bachelor) und hier (Master).