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Kurswahl und Anerkennung

Ein Auslands­studium soll die Studien­zeit möglichst nicht verlängern. Daher sollten Sie bei der Auswahl der Partner­universität auch darauf achten, dass Sie dort genügend Kurse in Ihrem Studien­fach finden, welche Sie sich in Mannheim anrechnen lassen können.

Nachdem Sie von uns eine Zusage für eine Partnerhochschule erhalten haben, sollten Sie beginnen sich um Ihr internes Learning Agreement zu kümmern. Das interne Learning Agreement versichert Ihnen, dass die Kurse, die Sie im Ausland hören, Ihnen nach Ihrer Rückkehr in Mannheim anerkannt werden. Verwenden Sie dafür bitte eines der Formulare aus dem Download­bereich.

Eine Anerkennung von ausländischen Leistungen kann grundsätzlich in zwei Varianten erfolgen:

  • Direkte Anerkennung als äquivalenter Kurs
  • Indirekte Anerkennung als International Course

Bei Freemovern kommt die Zusage direkt von der ausländischen Hochschule.

 

Im Bereich „Downloads“ finden Sie eine Tabelle über bereits anerkannte Kurse der Wirtschafts­informatik und des MMDS. Dies soll Ihnen lediglich einen Über­blick über vergangene Kursanerkennungen geben. Jedoch ohne Garantie und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da sich sowohl das Kursangebot wie auch Kursinhalte der Partner­universitäten von Jahr zu Jahr ändern können. Erst nach individueller Prüfug Ihrer gewünschten Kurse wird Ihnen in einem Learning Agremment die Anerkennbarkeit schriftlich bestätigt.

Hinweise zum Learning Agreement

  • Wirtschafts­informatik und MMDS / MMSDS

    Hier finden Sie Informationen zum Learning Agreement für die Studien­gänge:

    Ihr Ansprech­partner für Wirtschafts­informatik, MMDS und MMSDS: pruefungsausschuss.wimmail-uni-mannheim.de

  • Wirtschafts­mathematik

    Bitte setzen Sie sich immer mit Ihrem Ansprech­partner des Prüfungs­ausschuss in Verbindung, um das interne Learning Agreement zu vereinbaren. Für den B.Sc. und M.Sc. Wirtschafts­mathematik ist dies PD Dr. Thomas Reichelt.

    Zur Prüfung der Anerkennung benötigen wir grundsätzlich eine detaillierte Kursbeschreibung des Kurses der Gast­universität als pdf, ebenso den dazugehörigen Link und den Namen des Dozenten.

    Bachelor Wirtschafts­mathematik:

    Bei Anerkennungs­fragen zu Wahlpflicht­veranstaltungen A, B oder C senden Sie bitte das vorausgefüllte interne Learning Agreement per Mail an Herrn PD Dr. Thomas Reichelt unter pruefungsausschuss_bs_wimamail-uni-mannheim.de. In der Tabelle tragen Sie die Angaben in den Feldern „Zu besuchende Veranstaltung an der Gast­universität“ und „Credits“ ein. Falls Sie eine Kurs-Alternative haben, können Sie diese ebenfalls eintragen.

    Wünschen Sie eine direkte Anerkennung eines Kurses, müssen Sie darüber hinaus eine weitere E-Mail an den/ die zuständige/n Modul­verantwortliche/n für den anzuerkennenden Kurs an der Universität Mannheim mit einer detaillierten Kursbeschreibung des Kurses der Gast­universität senden. 

    Setzen Sie dabei Herrn PD Dr. Thomas Reichelt in den CC. Falls eine Bestätigung erfolgt ist Ihr Kurs damit im Learning Agreement eingetragen.

    Bitte wenden Sie sich bei Anerkennungs­fragen zu Pflicht­veranstaltungen an den jeweiligen Mannheimer Lehr­stuhl, der für dieses Modul verantwortlich ist. Sobald Sie eine Bestätigung haben, dass Ihr Kurs anerkannt werden wird, leiten Sie diese per Mail an Herrn PD Dr. Thomas Reichelt unter pruefungsausschuss_bs_wimamail-uni-mannheim.de weiter. Damit ist Ihr Kurs im internen Learning Agreement eingetragen.

    Bei Anerkennungs­fragen zu Kursen der Informatik wenden Sie sich bitte ebenso an den jeweiligen Mannheimer Lehr­stuhl für Informatik, der für dieses Modul verantwortlich ist, damit die Äquivalenz­prüfung erfolgen kann. Das weitere Vorgehen ist wie oben beschrieben.

    Bei Anerkennungs­fragen zu Kursen der VWL und BWL folgen Sie bitte den Hinweisen zu VWL- und BWL-Kursen und setzen Sie Herrn PD Dr. Thomas Reichelt in CC mit pruefungsausschuss_bs_wimamail-uni-mannheim.de.

    Für die Anerkennung von Sprachkursen als Schlüssel­qualifikation 2 ist keine Prüfung vorab notwendig. Tragen Sie den Kurs lediglich in das interne LA mit 3 ECTS ein und reichen Sie nach Ihrer Rückkehr das Abschlusszertifikat mit den weiteren Kursanerkennungen bei Ihrem Prüfungs­ausschuss ein.

    Alle weiteren Schlüssel­qualifikationen müssen vom Prüfungs­ausschuss genehmigt werden. Diese Genehmigung kann erst nach dem Absolvieren mit Vorlage des Zertifikats erfolgen.

    Für das Erasmus-Programm in Europa ist ein Erasmus-Learning Agreement zwingend erforderlich, denn es garantiert Ihre Erasmus-Förderung. Voraussetzung für das Erasmus-Learning Agreement ist ein internes Learning Agreement. Dafür verfahren Sie bitte wie oben beschrieben. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Erasmus-Learning Agreement.

    Master Wirtschafts­mathematik:

    Ihr Ansprech­partner des Prüfungs­ausschusses ist Herr PD Dr. Thomas Reichelt, erreichbar unter pruefungsausschuss_ma_wimamail-uni-mannheim.de.

    Bei Anerkennungs­fragen zu Kursen der VWL und BWL folgen Sie bitte den Hinweisen zu VWL- und BWL-Kursen und setzen Sie Herrn PD Dr. Thomas Reichelt in CC.

    PD Dr. Thomas Reichelt

    PD Dr. Thomas Reichelt

    Vorsitz Prüfungs­ausschuss B.Sc. und M.Sc. Wirtschafts­mathematik, akademischer Oberrat
    Universität Mannheim
    Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik
    B 6, 26 – Zimmer B4.18
    68159 Mannheim
  • Hinweise zum Erasmus-Learning Agreement

    Für jeden Kurs muss ein eigenes internes Learning Agreement ausgefüllt werden und von dem jeweilig zuständigen Lehr­stuhl unter­zeichnet werden. Sobald Sie die internen Learning Agreements mit den Mannheimer Lehr­stühlen vereinbart und Ihre Kurse in Mobility Online eingetragen haben, senden Sie diese bitte an die Auslands­koordinatorin Juliane Roth. Daraufhin unter­schreibt Sie Ihnen das Erasmus Learning Agreement digital in Mobility Online. Im Anschluss wird ihre Partneruni automatisch informiert, mit der Bitte ebenfalls digital zu signieren. Sollte Ihre Partneruni nicht mit Mobility arbeiten, wird ein externer Link zum Signieren verschickt. Damit wäre das Erasmus Learning Agreement komplett.

    Für das Erasmus-Programm in Europa ist ein Erasmus-Learning Agreement zwingend erforderlich, denn es garantiert Ihre Erasmus-Förderung. Das Erasmus-Learning Agreement finden Sie im Mobility-Online-Portal. Erst nachdem alle drei Unter­schriften vollständig sind, können Sie das Dokument downloaden.

  • Hinweise zu VWL- und BWL-Kursen

    Interne Learning Agreements für den Bereich BWL

    Wenn Sie ein oder mehrere BWL-Learning Agreements abschließen möchten, benötigen wir vorab per Email die folgenden Informationen zur Prüfung:

    • eine detaillierte Kursbeschreibung des Kurses der Gast­universität als pdf sowie den dazugehörigen Link und den Namen des Dozenten
    • die Angabe, als was Sie den Kurs auf Mannheimer Seite anerkennen lassen möchten
    • den Namen Ihrer Gast­universität und wann Sie dort studieren werden
    • Ihre Deadline für die Kurswahl

    Diese Informationen senden Sie bitte an das Auslands­team am Dekanat BWL, erreichbar unter learning.agreements.businessmail-uni-mannheim.de

     

    WIFO Bachelor – direkte Anerkennungen von der Fakultät BWL

    Für direkte Anerkennungen aus dem Bereich BWL können Sie aus dem Bereich „Grundlagen BWL“ alle Module wählen und aus dem Bereich „Vertiefungen“ das Modul IS 401.

    WIFO Bachelor – indirekte Anerkennungen

    Nur wenn es kein direktes Äquivalent zu einem ausländischen Kurs im hiesigen Modulkatalog gibt, das Modul thematisch aber in den Vertiefungs­bereich passt, so kann eine indirekte Anerkennung als „BI401 International Course“ erfolgen. Insgesamt dürfen die anerkannten Kurse dann nicht mehr als 12 ECTS ergeben.

    Ebenso ist es möglich, max. 6 ECTS als indirekte Anerkennugf im Bereich Wahlfach „BI 402 International Course“ zu erlangen. Hierfür darf es für das anzuerkennende Modul keinen äquivalenten Kurs im Mannheimer Modulkalalog Ihres Studien­gangs geben und das Modul der Gast­universität muss sich in den Bereichen BWL / VWL / Recht bewegen.

    Ihr Ansprech­partner für indirekte Learning Agreements ist der Prüfungs­ausschuss.

    ***

    Im Bereich BWL werden BI 401 International Courses für den Bachelor Wirtschafts­informatik nur geprüft, sofern sie einen Bezug zur Wirtschafts­informatik aufweisen, also in die Bereiche IS und OPM (hierbei hauptsächlich Operational Research) fallen.

    ACC, TAX, MAN, MKT und FIN werden nicht als BI401 International Courses für Bachelor Wirtschafts­informatik angerechnet und somit nicht geprüft.

    Umrechnung der ECTS für ein Indirektes Learning Agreement

    Die ECTS für einen BI 401 International Course werden vom Prüfungs­ausschuss bestimmt. Diese ergeben sich aus einer Umrechnung der Credits der Gast­universität. Durch die Umrechnung können Sie möglicherweise für einen Kurs mehr oder weniger als 6 ECTS bekommen! Bedenken Sie, dass Ihnen insgesamt im Bachelor max. 12 ECTS für den International Course anerkannt werden können! Für Universitäten im Europäischen Ausland bekommen Sie in der Regel ECTS oder Credits, die äquivalent zu den ECTS sind.

    WIFO Master – direkte Anerkennungen von der Fakultät BWL

    Für direkte Anerkennungen aus dem Bereich BWL können Sie aus dem Bereich „Fundamentals Business Administration“ alle Module wählen und aus dem Bereich „Specializations“ die Module IS XXX.

    WIFO Master – indirekte Anerkennungen

    Alle Information finden Sie direkt auf den Studien­gangs­seiten und den Hinweisen zu den Learning Agreements.

    Bei indirekter Anerkennung gibt es eine Beschränkung auf maximal 18 ECTS.

    MMDS – indirect recognition

    If the Mannheim module catalog contains no direct equivalent to the course you wish to complete at your host university, but the module contents fit one of the areas ”Data Management“, ”Data Analyses“ or ”Projects and Seminars“, it may be recognized indirectly as "Additional Course Data Management“, ”Additional Course Data Analyses“ or ”Additional Course Projects and Seminars“. Bear in mind, however, that the sum of credits awarded for these courses must not exceed 18 ECTS credits in total.

    To discuss whether indirect recognition is possible for a particular course, please contact the chair whose area of research and teaching is closest to the course you would like to complete. If you are unsure, please turn to the MMDS program managers.

    Interne Learning Agreements für den Bereich VWL

    Wenn Sie ein oder mehrere VWL-Learning Agreements abschließen möchten, benötigen wir vorab per Email die folgenden Informationen zur Prüfung:

    • eine detaillierte Kursbeschreibung des Kurses der Gast­universität als pdf sowie den dazugehörigen Link und den Namen des Dozenten
    • die Angabe, als was Sie den Kurs auf Mannheimer Seite anerkennen lassen möchten
    • den Namen Ihrer Gast­universität und wann Sie dort studieren werden
    • Ihre Deadline für die Kurswahl

     

    Ansprech­partner für die Anerkennung von Bachelor-Kursen aus dem Bereich VWL ist Frau Dr. Christiane Cischinsky, erreichbar unter christiane.cischinskymail-uni-mannheim.de.

    Für die Anerkennung von Master-Kursen kontaktieren Sie bitte Herrn Sebastian Herdtweck unter econgradmail-uni-mannheim.de.

    Zur Website der VWL gelangen Sie hier (Bachelor) und hier (Master).

Weitere Informationen zum zeitlichen Ablauf der Kurswahl und Kursanerkennung (und was Sie vor dem Aufenthalt und nach Ihrem Auslands­aufenthalt tun müssen) erhalten Sie ausführlich auf den Seiten des Akademischen Auslands­amtes.

Kontakt

Juliane Roth, M.A.

Juliane Roth, M.A. (sie/ihr)

Auslands­koordinatorin, Internationales Marketing, Digitalisierungs­referentin
Universität Mannheim
Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik
B 6, 26
Gebäudeteil B – Raum B 1.05
68159 Mannheim
Tel.: +49 621 181-2340
Fax: +49 621 181-2423
E-Mail: juliane.rothmail-uni-mannheim.de
Sprechstunde:
nach Vereinbarung per E–Mail