Häufig gestellte Fragen
Wie und wo kann ich mich informieren?
- Informationen zu den Terminen für die Einführungsveranstaltungen finden Sie hier.
- Auslandsstudienführer des Akademischen Auslandsamts
- Datenbank der Partneruniversitäten des Auslandsamtes
Dort können Sie u.a. nachlesen, auf welche Universitäten Sie sich bewerben können, welcher Bewerbungstermin für Ihre Wunschuniversität gilt, welche Sprachnachweise erforderlich sind und zahlreiche Erfahrungsberichte lesen.
Wenn Ihre Fragen auf den genannten Seiten nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Juliane Roth, Auslandskoordinatorin.
Wann enden die Bewerbungsfristen?
Die Bewerbungsfristen sind von ihrem Zielland abhängig und unterscheiden sich für Europa und Übersee. Die genauen Bewerbungstermine finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich, wenn Sie im Frühjahrssemester Ihr Masterstudium beginnen, z.T. schon vor Ihrem Studienbeginn für ein Auslandssemester in Europa bewerben müssen, da die Frist bereits am 31. Januar endet!
Stiüpendien: Neben den universitätsinternen Bewerbungsverfahren gibt es noch eine Vielzahl von Bewerbungsterminen bei unterschiedlichen Förderorganisationen (zum Beispiel beim DAAD oder bei der Fulbright-Kommission). Diese Fristen sind unabhängig von denen der Universität Mannheim und auf den Websites der jeweiligen Organisationen zu finden. Eine Übersicht über die wichtigsten Förderorganisationen finden Sie auf unserer Seite zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten. für ein Auslandssemester in Europa bewerben müssen, da die Frist bereits am 31. Januar endet!
Was gehört alles in meine Bewerbung?
Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.
Was ist eigentlich genau eine Partneruniversität?
Die Universität Mannheim hat weltweit mit vielen Hochschulen Austauschverträge abgeschlossen. Diese Hochschulen sind damit Partneruniversitäten. In einem Austauschvertrag wird schriftlich vereinbart, dass eine bestimmte Anzahl von Studierenden der einen Hochschule zum Auslandsstudium an die andere Hochschule gehen kann und dafür z.B. keine ausländischen Studiengebühren entrichten muss. Häufig sind diese Austauschmöglichkeiten für bestimmte Studiengänge festgelegt, da nicht jede ausländische Universität in allen Fachgebieten gut zu den Fachbereichen der Universität Mannheim passt und umgekehrt.
Weitere Informationen zu Partneruniversitäten der Universität und die Partneruniversitäten-Datenbank finden Sie hier auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.
Wie viele Wunschuniversitäten kann ich angeben?
Sie können bis zu sieben Partneruniversitäten in Ihrer Prioritätenliste nennen. Wir empfehlen Ihnen, diese auszuschöpfen. Auch eine Zusage in letzter Prio kann zu wunderbaren Erlebnissen und Erfahrungen im Ausland führen.
Kann ich ein ganzes Jahr im Ausland studieren?
Ob ein oder zwei Semester möglich sind, können Sie der Datenbank der Partneruniversitäten entnehmen.
Welche Sprachnachweise müssen für einen Auslandsaufenthalt erbracht werden?
Informationen zu den empfohlenen Sprachkenntnissen finden sie hier.
*Im HWS 2020 ist eine Bewerbung ohne Sprachnachweise erlaubt, falls man keinen TOEFL oder Language Certificate rechtzeitig bekommt. Ausnahme hier sind weiterhin die Landesprogramme; hier ist ein TOEFL oder IELTS zum Bewerbungstermin notwendig. Die geforderten Sprachnachweise müssen dann bis zum 31. Januar 2021 nachgereicht werden.*
Welche Chancen habe ich, einen Platz an meiner Wunschuniversität zu erhalten?
Aussagen über die Chancen einen Platz an der Wunschuniversität zu erhalten sind nicht möglich. Als Orientierung können Ihnen die Auswahlkriterien des Akademischen Auslandsamts dienen:
- Studienleistungen und Studiendauer
- Akademische und persönliche Motivation für das Auslandsstudium
- Sprachkenntnisse (mindestens gute Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache)
- Nachgewiesenes Engagement, Praktika und besondere Tätigkeiten
- Formale Korrektheit der Bewerbung sowie termingerechte Abgabe
- Persönlicher Eindruck (wenn Auswahlgespräche durchgeführt werden)
Kann ich mich über die Fakultät bewerben, wenn ich ein anderes Hauptfach studiere?
Die Bewerbung für Studierende erfolgt ausschließlich über das Mobility-Online-Portal des Akademischen Auslandsamtes. Dort sehen Sie, für welchen Studiengang und welches Hauptfach Sie freigeschaltet sind und ob Sie sich bewerben können.
Kann ich auch das Frühjahrssemester im Ausland verbringen?
Generell gibt es die Möglichkeit sowohl das Frühjahrssemester als auch das Herbst-/Wintersemester im Ausland zu verbringen.
Bedenken Sie, dass es hier zu Abweichungen kommen kann und beachten Sie weiterhin, dass sich die Bewerbungsfristen für Europa und Übersee unterscheiden.
Kann ich während meines Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester einlegen?
Ja Sie können während Ihres Auslandsaufenthalts ein Urlaubssemester einlegen und sich die Prüfungsleistungen von der ausländischen Universität anrechnen lassen, jedoch können Sie währenddessen keine Prüfungsleistung an der Universität Mannheim erbringen.
Was geschieht, nachdem ich die Bewerbung abgegeben habe?
Sollten Sie alle Unterlagen fristgerecht eingereicht haben, wird Ihre Bewerbung bearbeitet. Sie werden nach Bearbeitung Ihrer Bewerbung über Ihren Status informiert. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir aufgrund der hohen Nachfrage keine Aussagen bezüglich der Bearbeitungsdauer machen können.
Was ist das Learning Agreement?
Im Learning Agreement vereinbaren Sie mit Vertretern der Lehrstühle der Fakultät WIM und Ihrer Gastuniversität, welche Veranstaltungen Sie während Ihres Auslandaufenthalts belegen werden. Die Fakultät WIM sichert Ihnen mit dem Learning Agreement die Anerkennung der darin genannten Veranstaltungen zu.
Wie schließe ich ein Learning Agreement ab?
Übersee
Für Studienaufenthalte in Übersee-Gebieten füllen Sie bitte die internen Learning Agreement aus. Informationen zum Learning Agreement und die passenden Formulare finden Sie hier.
EuropaWenn Sie Ihr Auslandssemester an einer europäischen Universität absolvieren möchten, müssen Sie zusätzlich zum internen Learning Agreement das sog. Erasmus Learning Agreement abschließen, welches Ihnen vom Akademischen Auslandsamt nach der erfolgreichen Bewerbung im Mobility-Online-Portal zur Verfügung gestellt wird.
Der Abschluss des Erasmus Learning Agreements ist eine Voraussetzung, um das Erasmus-Stipendium zu erhalten. Das Learning Agreement muss vor Ihrer Abreise von der Auslandskoordination Ihres Faches an der Universität Mannheim und der Auslandskoordination an der Gastuniversität unterschrieben werden.
Wo finde ich Informationen zu bereits anerkannten Kursen?
In der Partneruniversitäten-Datenbank können Sie gezielt nach Erfahrungsberichten von Studierenden, die vielleicht schon an Ihrer Wunsch-Universität studiert haben, recherchieren und erfahren dort auch, welche Kurse belegt und von der Universität Mannheim anerkannt wurden.
Hier finden Sie zudem eine Tabelle mit bereits anerkannten Kursen.
Ich möchte weitere Kurse anerkennen lassen. Wie gehe ich vor?
Es gilt der allgemeine Ablauf zur Kurswahl und Anerkennung. Wenden Sie sich bitte mit einem internen Learning Agreement an die jeweiligen Lehrstühle oder Ihren zuständigen Prüfungsausschuss. Wenn Sie nach Antritt des Auslandsaufenthaltes einen Kurs hinzufügen oder ändern möchten, senden Sie bitte das Formular „Changes Agreement“ aus Mobility Online an Ihre Auslandskoordinatorin Juliane Roth.
Muss ich mir alle Kurse aus dem Ausland in Mannheim anrechnen lassen?
Learning Agreements stellen eine Art „Rückversicherung“ dar, dass die von ihnen gewählten Kurse nach dem Besuch im Ausland auch anerkannt werden. Nach der Rückkehr aus dem Ausland entscheiden Sie selbst, welche Kurse Sie sich in Mannheim anerkennen lassen möchten. Das müssen also nicht alle Kurse aus dem Transcript of Records sein.
Um die ERASMUS+ Förderung zu bekommen müssen mind. 10 ECTS pro Semester in Mannheim anerkannt werde, was in der Regel 2 Kursen entspricht. Alles darüber hinaus muss nicht zwingend angerechnet werden.
Kann ich auch Kurse meines Beifachs im Ausland belegen?
Die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen im Rahmen eines Beifachs ist möglich, wenn es an der Gastuniversität Kurse gibt, die zu den Mannheimer Kursen äquivalent sind. In besonderen Fällen wird die Äquivalenz von der Fakultät geprüft, die das Beifach in Mannheim anbietet.
Kann ich mir einen Sprachkurs anrechnen lassen?
Wenn Sie in einem unserer Bachelorstudiengänge studieren: Ja, Anerkennungen sind für den Bereich Schlüsselqualifikationen möglich. Es ist nicht von Bedeutung in welcher Sprache der Sprachkurs stattfindet und wie viele Credits/
ECTS dieser an der ausländischen Hochschule hat, solange es sich nicht um Ihre Mutterpsrache handelt. Um sich den Sprachkurs anrechnen zu lassen ist kein internes Learning Agreement notwendig. Reichen Sie dem Prüfungsausschuss nach Ihrer Rückkehr einfach das Sprachzertifikat mit ein.
Im Bachelor WIFO können Sie sich einen Sprachkurs im Ausland als „Schlüsselqualifikation 2“ mit 4 ECTS anrechnen lassen. Im Bachelor WIMA können Sie sich einen Sprachkurs im Ausland als „Schlüsselqualifikation 2“ mit 3 ECTS anrechnen lassen.
Studierende aus unseren Masterstudiengängen können einen Sprachkurs leider nicht anrechnen lassen.
Soll ich meinen Sprachkurs in das Learning Agreement aufnehmen?
Bitte führen Sie auf jeden Fall alle Kurse inklusive Ihrer Sprachkurse im Erasmus Learning Agreement auf, denn diese Leistungen erbringen Sie im Ausland. Folglich zählen Sprachkurse zu Ihren geleisteten ECTS, auch wenn in Mannheim keine Anrechnung erfolgen sollte.
Im Bachelor WIFO können Sie sich einen Sprachkurs im Ausland als „Schlüsselqualifikation 2“ mit 4 ECTS anrechnen lassen. Im Bachelor WIMA können Sie sich einen Sprachkurs im Ausland als „Schlüsselqualifikation 2“ mit 3 ECTS anrechnen lassen.
Um sich den Sprachkurs anrechnen zu lassen ist kein internes Learning Agreement notwendig. Reichen Sie dem Prüfungsausschuss nach Ihrer Rückkehr einfach das Sprachzertifikat mit ein.
Ich bin für eine Prüfung während meines Auslandsaufenthalts (pflicht-) angemeldet. Kann ich mich davon abmelden?
Sie können beim Studienbüro einen Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund stellen, wenn Sie aufgrund des Auslandsaufenthalts an einer selbst- oder pflichtangemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können.
Meine gewählten Kurse überschneiden sich u.U. inhaltlich miteinander bzw. mit Mannheimer Kursen. An wen kann ich mich für die Überprüfung wenden?
Wenn Sie im Ausland Kurse belegen möchten, die sich inhaltlich miteinander oder mit Kursen des Spezialisierungsbereichs, die Sie bereits belegt haben bzw. in Zukunft belegen möchten, überschneiden, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss ab, ob die Belegung beider oder aller Kurse möglich ist.
Ist es möglich, Veranstaltungen des Grundlagenbereichs im Ausland zu belegen?
Grundsätzlich sollte der Grundlagenbereich vor dem Auslandsaufenthalt abgeschlossen sein. Wenn Ihnen jedoch noch eine Veranstaltung fehlt, ist die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen als Ersatz für Mannheimer Pflichtleistungen möglich. Die Kurse an der Gastuniversität sollten dabei äquivalent zu den Mannheimer Pflichtkursen sein, also direkt anerkannt werden können.
Erasmus Förderung
Für die Erasmus+-Förderung benötigen Sie mind. 10 ECTS, bestehend aus anrechenbaren und ergänzenden Kursen, die mit einer Note abgeschlossen und bestanden werden. Nach der Rückkehr aus Ihrem Auslandssemester entscheiden Sie frei, welche Kurse aus dem Ausland Sie tatsächlich zur Anerkennung beantragen möchten. Das Learning Agreement dient lediglich Ihrer Absicherung.
Bitte beachten Sie unbedingt die ECTS-Forderung, die die Gasthochschule an Austauschstudierende stellt, z.B. 18 oder 25 ECTS. Diesen Workload müssen Sie einhalten, selbst wenn Sie in MA nicht alle Kurse anrechnen lassen möchten.