Dort können Sie u.a. nachlesen, auf welche Universitäten Sie sich bewerben können, welcher Bewerbungstermin für Ihre Wunschuniversität gilt, welche Sprachnachweise erforderlich sind und zahlreiche Erfahrungsberichte lesen.
Wenn Ihre Fragen auf den genannten Seiten nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Juliane Roth, Auslandskoordinatorin.
Die Bewerbungsfristen sind von ihrem Zielland abhängig und unterscheiden sich für Europa und Übersee. Die genauen Bewerbungstermine finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich, wenn Sie im Frühjahrssemester Ihr Masterstudium beginnen, z.T. schon vor Ihrem Studienbeginn für ein Auslandssemester in Europa bewerben müssen, da die Frist bereits am 31. Januar endet!
*Information: Durch den verschobenen Semesterstart wird die Bewerbungsfrist im HWS 2020 für Übersee Nord (Bachelor und Master) bis zum 31. Oktober 2020 verlängert*
Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.
Die Universität Mannheim hat weltweit mit vielen Hochschulen Austauschverträge abgeschlossen. Diese Hochschulen sind damit Partneruniversitäten. In einem Austauschvertrag wird schriftlich vereinbart, dass eine bestimmte Anzahl von Studierenden der einen Hochschule zum Auslandsstudium an die andere Hochschule gehen kann und dafür z.B. keine ausländischen Studiengebühren entrichten muss. Häufig sind diese Austauschmöglichkeiten für bestimmte Studiengänge festgelegt, da nicht jede ausländische Universität in allen Fachgebieten gut zu den Fachbereichen der Universität Mannheim passt und umgekehrt.
Weitere Informationen zu Partneruniversitäten der Universität und die Partneruniversitäten-Datenbank finden Sie hier auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.
Sie können bis zu fünf Partneruniversitäten in Ihrer Prioritätenliste nennen.
Ob ein oder zwei Semester möglich sind, können Sie der Datenbank der Partneruniversitäten entnehmen.
Informationen zu den empfohlenen Sprachkenntnissen finden sie hier.
*Im HWS 2020 ist eine Bewerbung ohne Sprachnachweise erlaubt, falls man keinen TOEFL oder Language Certificate rechtzeitig bekommt. Ausnahme hier sind weiterhin die Landesprogramme; hier ist ein TOEFL oder IELTS zum Bewerbungstermin notwendig. Die geforderten Sprachnachweise müssen dann bis zum 31. Januar 2021 nachgereicht werden.*
Aussagen über die Chancen einen Platz an der Wunschuniversität zu erhalten sind nicht möglich. Als Orientierung können Ihnen die Auswahlkriterien des Akademischen Auslandsamts dienen:
Die Bewerbung für Studierende erfolgt ausschließlich über das Mobility-Online-Portal des Akademischen Auslandsamtes. Dort sehen Sie, für welchen Studiengang und welches Hauptfach Sie freigeschaltet sind und ob Sie sich bewerben können.
Generell gibt es die Möglichkeit sowohl das Frühjahrssemester als auch das Herbst-/Wintersemester im Ausland zu verbringen.
Bedenken Sie, dass es hier zu Abweichungen kommen kann und beachten Sie weiterhin, dass sich die Bewerbungsfristen für Europa und Übersee unterscheiden.
Ja Sie können während Ihres Auslandsaufenthalts ein Urlaubssemester einlegen und sich die Prüfungsleistungen von der ausländischen Universität anrechnen lassen, jedoch können Sie währenddessen keine Prüfungsleistung an der Universität Mannheim erbringen.
Sollten Sie alle Unterlagen fristgerecht eingereicht haben, wird Ihre Bewerbung bearbeitet. Sie werden nach Bearbeitung Ihrer Bewerbung über Ihren Status informiert. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir aufgrund der hohen Nachfrage keine Aussagen bezüglich der Bearbeitungsdauer machen können.
Im Learning Agreement vereinbaren Sie mit Vertretern der Lehrstühle der Fakultät WIM und Ihrer Gastuniversität, welche Veranstaltungen Sie während Ihres Auslandaufenthalts belegen werden. Die Fakultät WIM sichert Ihnen mit dem Learning Agreement die Anerkennung der darin genannten Veranstaltungen zu.
Übersee
Für Studienaufenthalte in Übersee-Gebieten füllen Sie bitte die internen Learning Agreement aus. Informationen zum Learning Agreement und die passenden Formulare finden Sie hier.
Europa
Wenn Sie Ihr Auslandssemester an einer europäischen Universität absolvieren möchten, müssen Sie zusätzlich zum internen Learning Agreement das sog. Erasmus Learning Agreement abschließen. Der Abschluss des Erasmus Learning Agreements ist eine Voraussetzung, um das Erasmus-Stipendium zu erhalten. Das Learning Agreement muss von der Auslandskoordination Ihres Faches an der Universität Mannheim und der Auslandskoordination an der Gastuniversität unterschrieben werden.
In der Partneruniversitäten-Datenbank können Sie gezielt nach Erfahrungsberichten von Studierenden, die vielleicht schon an Ihrer Wunsch-Universität studiert haben, recherchieren und erfahren dort auch, welche Kurse belegt und von der Universität Mannheim anerkannt wurden.
Hier finden Sie zudem eine Tabelle mit bereits anerkannten Kursen.
Es gilt der allgemeine Ablauf zur Kurswahl und Anerkennung. Wenden Sie sich bitte mit einem internen Learning Agreement an die jeweiligen Lehrstühle oder Ihren zuständigen Prüfungsausschuss. Wenn Sie nach Antritt des Auslandsaufenthaltes einen Kurs hinzufügen oder ändern möchten, senden Sie bitte das Formular „Changes Agreement“ aus Mobility Online an Ihre Auslandskoordinatorin Juliane Roth.
Learning Agreements stellen eine Art „Rückversicherung“ dar, dass die von ihnen gewählten Kurse nach dem Besuch im Ausland auch anerkannt werden. Um die ERASMUS+ Förderung zu bekommen müssen mind. 10 ECTS pro Semester in Mannheim anerkannt werde, was in der Regel 2 Kursen entspricht. Alles darüber hinaus muss nicht zwingend angerechnet werden.
Die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen im Rahmen eines Beifachs ist möglich, wenn es an der Gastuniversität Kurse gibt, die zu den Mannheimer Kursen äquivalent sind. In besonderen Fällen wird die Äquivalenz von der Fakultät geprüft, die das Beifach in Mannheim anbietet.
Wenn Sie in einem unserer Bachelorstudiengänge sind: Ja, Anerkennungen sind für den Bereich Schlüsselqualifikationen möglich.
Es ist nicht von Bedeutung in welcher Sprache der Sprachkurs stattfindet und wie viele Credits/
Studierende aus unseren Masterstudiengängen können einen Sprachkurs nicht anrechnen lassen.
Bitte führen Sie auf jeden Fall alle Kurse inklusive Ihrer Sprachkurse im Erasmus Learning Agreement auf, denn diese Leistungen erbringen Sie im Ausland. Folglich zählen Sprachkurse zu Ihren geleisteten ECTS, auch wenn in Mannheim keine Anrechnung erfolgen sollte. Im Bachelor WIFO können Sie sich einen Sprachkurs im Ausland als „Schlüsselqualifikation 2“ mit 4 ECTS anrechnen lassen. Im Bachelor WIMA können Sie sich einen Sprachkurs im Ausland als „Schlüsselqualifikation 2“ mit 3 ECTS anrechnen lassen. Reichen Sie dem Prüfungsausschuss dazu einfach das Sprachzertifikat mit ein.
Sie können beim Studienbüro einen Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund stellen, wenn Sie aufgrund des Auslandsaufenthalts an einer selbst- oder pflichtangemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können.
Wenn Sie im Ausland Kurse belegen möchten, die sich inhaltlich miteinander oder mit Kursen des Spezialisierungsbereichs, die Sie bereits belegt haben bzw. in Zukunft belegen möchten, überschneiden, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss ab, ob die Belegung beider oder aller Kurse möglich ist.
Grundsätzlich sollte der Grundlagenbereich vor dem Auslandsaufenthalt abgeschlossen sein. Wenn Ihnen jedoch noch eine Veranstaltung fehlt, ist die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen als Ersatz für Mannheimer Pflichtleistungen möglich. Die Kurse an der Gastuniversität sollten dabei äquivalent zu den Mannheimer Pflichtkursen sein, also direkt anerkannt werden können.
Für die Erasmus+-Förderung benötigen Sie mind. 10 ECTS, die in Mannheim anerkannt werden könnten. Nach der Rückkehr aus Ihrem Auslandssemester entscheiden Sie frei, welche Kurse aus dem Ausland Sie tatsächlich zur Anerkennung beantragen möchten. Das Learning Agreement dient lediglich Ihrer Absicherung.
Bitte beachten Sie unbedingt die ECTS-Forderung, die die Gasthochschule an Austauschstudierende stellt, z.B. 18 oder 25 ECTS. Diesen Workload müssen Sie einhalten, selbst wenn Sie in MA nicht alle Kurse anrechnen lassen möchten.