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Häufig gestellte Fragen

  • Wie und wo kann ich mich informieren?

    • Informationen zu den Terminen für die Einführungs­veranstaltungen finden Sie hier.
    • Auslands­studien­führer des Akademischen Auslands­amts
    • Datenbank der Partner­universitäten des Auslands­amtes

    Dort können Sie u.a. nachlesen, auf welche Universitäten Sie sich bewerben können, welcher Bewerbungs­termin für Ihre Wunsch­universität gilt, welche Sprach­nachweise erforderlich sind und zahlreiche Erfahrungs­berichte lesen.

    Wenn Ihre Fragen auf den genannten Seiten nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an  Juliane Roth, Auslands­koordinatorin.

  • Wann enden die Bewerbungs­fristen?

    Die Bewerbungs­fristen sind von ihrem Zielland abhängig und unter­scheiden sich für Europa und Über­see. Die genauen Bewerbungs­termine finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslands­amtes.

    Bitte beachten Sie, dass Sie sich, wenn Sie im Frühjahrssemester Ihr Master­studium beginnen, z.T. schon vor Ihrem Studien­beginn für ein Auslands­semester in Europa bewerben müssen, da die Frist bereits am 31. Januar endet!

    Stiüpendien: Neben den universitäts­internen Bewerbungs­verfahren gibt es noch eine Vielzahl von Bewerbungs­terminen bei unter­schiedlichen Förder­organisationen (zum Beispiel beim DAAD oder bei der Fulbright-Kommission). Diese Fristen sind unabhängig von denen der Universität Mannheim und auf den Websites der jeweiligen Organisationen zu finden. Eine Über­sicht über die wichtigsten Förder­organisationen finden Sie auf unserer Seite zur Finanzierung von Auslands­aufenthalten. für ein Auslands­semester in Europa bewerben müssen, da die Frist bereits am 31. Januar endet!

  • Was gehört alles in meine Bewerbung?

    Informationen zu den erforderlichen Bewerbungs­unter­lagen finden Sie hier.

  • Was ist eigentlich genau eine Partner­universität?

    Die Universität Mannheim hat weltweit mit vielen Hochschulen Austauschverträge abgeschlossen. Diese Hochschulen sind damit Partner­universitäten. In einem Austauschvertrag wird schriftlich vereinbart, dass eine bestimmte Anzahl von Studierenden der einen Hochschule zum Auslands­studium an die andere Hochschule gehen kann und dafür z.B. keine ausländischen Studien­gebühren entrichten muss. Häufig sind diese Austausch­möglichkeiten für bestimmte Studien­gänge festgelegt, da nicht jede ausländische Universität in allen Fach­gebieten gut zu den Fach­bereichen der Universität Mannheim passt und umgekehrt.

    Weitere Informationen zu Partner­universitäten der Universität und die Partner­universitäten-Datenbank finden Sie hier auf den Seiten des Akademischen Auslands­amtes.

  • Wie viele Wunsch­universitäten kann ich angeben?

    Sie können bis zu sieben Partner­universitäten in Ihrer Prioritätenliste nennen. Wir empfehlen Ihnen, diese auszuschöpfen. Auch eine Zusage in letzter Prio kann zu wunderbaren Erlebnissen und Erfahrungen im Ausland führen.

  • Kann ich ein ganzes Jahr im Ausland studieren?

    Ob ein oder zwei Semester möglich sind, können Sie der Datenbank der Partner­universitäten  entnehmen.

  • Welche Sprach­nachweise müssen für einen Auslands­aufenthalt erbracht werden?

    Informationen zu den empfohlenen Sprach­kenntnissen finden sie hier.

    *Im HWS 2020 ist eine Bewerbung ohne Sprach­nachweise erlaubt, falls man keinen TOEFL oder Language Certificate rechtzeitig bekommt. Ausnahme hier sind weiterhin die Landes­programme; hier ist ein TOEFL oder IELTS zum Bewerbungs­termin notwendig. Die geforderten Sprach­nachweise müssen dann bis zum 31. Januar 2021 nachgereicht werden.*

  • Welche Chancen habe ich, einen Platz an meiner Wunsch­universität zu erhalten?

    Aussagen über die Chancen einen Platz an der Wunsch­universität zu erhalten sind nicht möglich. Als Orientierung können Ihnen die Auswahlkriterien des Akademischen Auslands­amts dienen:

    • Studien­leistungen und Studien­dauer
    • Akademische und persönliche Motivation für das Auslands­studium
    • Sprach­kenntnisse (mindestens gute Sprach­kenntnisse der Unter­richtssprache)
    • Nachgewiesenes Engagement, Praktika und besondere Tätigkeiten
    • Formale Korrektheit der Bewerbung sowie termin­gerechte Abgabe
    • Persönlicher Eindruck (wenn Auswahlgespräche durchgeführt werden)
  • Kann ich mich über die Fakultät bewerben, wenn ich ein anderes Hauptfach studiere?

    Die Bewerbung für Studierende erfolgt ausschließlich über das Mobility-Online-Portal des Akademischen Auslands­amtes. Dort sehen Sie, für welchen Studien­gang und welches Hauptfach Sie freigeschaltet sind und ob Sie sich bewerben können.

  • Kann ich auch das Frühjahrssemester im Ausland verbringen?

    Generell gibt es die Möglichkeit sowohl das Frühjahrssemester als auch das Herbst-/Wintersemester im Ausland zu verbringen.

    Bedenken Sie, dass es hier zu Abweichungen kommen kann und beachten Sie weiterhin, dass sich die Bewerbungs­fristen für Europa und Über­see unter­scheiden.

  • Kann ich während meines Auslands­aufenthaltes ein Urlaubssemester einlegen?

    Ja Sie können während Ihres Auslands­aufenthalts ein Urlaubssemester einlegen und sich die Prüfungs­leistungen von der ausländischen Universität anrechnen lassen, jedoch können Sie währenddessen keine Prüfungs­leistung an der Universität Mannheim erbringen.

  • Was geschieht, nachdem ich die Bewerbung abgegeben habe?

    Sollten Sie alle Unter­lagen frist­gerecht eingereicht haben, wird Ihre Bewerbung bearbeitet. Sie werden nach Bearbeitung Ihrer Bewerbung über Ihren Status informiert. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir aufgrund der hohen Nachfrage keine Aussagen bezüglich der Bearbeitungs­dauer machen können.

  • Was ist das Learning Agreement?

    Im Learning Agreement vereinbaren Sie mit Vertretern der Lehr­stühle der Fakultät WIM und Ihrer Gast­universität, welche Veranstaltungen Sie während Ihres Auslandaufenthalts belegen werden. Die Fakultät WIM sichert Ihnen mit dem Learning Agreement  die Anerkennung der darin genannten Veranstaltungen zu.

  • Wie schließe ich ein Learning Agreement ab?

    Über­see

    Für Studien­aufenthalte in Über­see-Gebieten füllen Sie bitte die internen Learning Agreement aus. Informationen zum Learning Agreement und die passenden Formulare finden Sie hier.


    Europa

    Wenn Sie Ihr Auslands­semester an einer europäischen Universität absolvieren möchten, müssen Sie zusätzlich zum internen Learning Agreement das sog. Erasmus Learning Agreement abschließen, welches Ihnen vom Akademischen Auslands­amt nach der erfolgreichen Bewerbung im Mobility-Online-Portal zur Verfügung gestellt wird.

    Der Abschluss des Erasmus Learning Agreements ist eine Voraussetzung, um das Erasmus-Stipendium zu erhalten. Das Learning Agreement muss vor Ihrer Abreise von der Auslands­koordination Ihres Faches an der Universität Mannheim und der Auslands­koordination an der Gast­universität unter­schrieben werden.

  • Wo finde ich Informationen zu bereits anerkannten Kursen?

    In der Partner­universitäten-Datenbank können Sie gezielt nach Erfahrungs­berichten von Studierenden, die vielleicht schon an Ihrer Wunsch-Universität studiert haben, recherchieren und erfahren dort auch, welche Kurse belegt und von der Universität Mannheim anerkannt wurden.

    Hier finden Sie zudem eine Tabelle mit bereits anerkannten Kursen.

  • Ich möchte weitere Kurse anerkennen lassen. Wie gehe ich vor?

    Es gilt der allgemeine Ablauf zur Kurswahl und Anerkennung. Wenden Sie sich bitte mit einem internen Learning Agreement an die jeweiligen Lehr­stühle oder Ihren zuständigen Prüfungs­ausschuss. Wenn Sie nach Antritt des Auslands­aufenthaltes einen Kurs hinzufügen oder ändern möchten, senden Sie bitte das Formular „Changes Agreement“ aus Mobility Online an Ihre Auslands­koordinatorin Juliane Roth.

  • Muss ich mir alle Kurse aus dem Ausland in Mannheim anrechnen lassen?

    Learning Agreements stellen eine Art „Rück­versicherung“ dar, dass die von ihnen gewählten Kurse nach dem Besuch im Ausland auch anerkannt werden. Nach der Rückkehr aus dem Ausland entscheiden Sie selbst, welche Kurse Sie sich in Mannheim anerkennen lassen möchten. Das müssen also nicht alle Kurse aus dem Trans­cript of Records sein.

    Um die ERASMUS+ Förderung zu bekommen müssen mind. 10 ECTS pro Semester in Mannheim anerkannt werde, was in der Regel 2 Kursen entspricht. Alles darüber hinaus muss nicht zwingend angerechnet werden.

  • Kann ich auch Kurse meines Beifachs im Ausland belegen?

    Die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen im Rahmen eines Beifachs ist möglich, wenn es an der Gast­universität Kurse gibt, die zu den Mannheimer Kursen äquivalent sind. In besonderen Fällen wird die Äquivalenz von der Fakultät geprüft, die das Beifach in Mannheim anbietet.

  • Kann ich mir einen Sprach­kurs anrechnen lassen?

    Wenn Sie in einem unserer Bachelor­studien­gänge studieren: Ja, Anerkennungen sind für den Bereich Schlüssel­qualifikationen möglich. Es ist nicht von Bedeutung in welcher Sprache der Sprach­kurs stattfindet und wie viele Credits/ECTS dieser an der ausländischen Hochschule hat, solange es sich nicht um Ihre Mutterpsrache handelt.

    Um sich den Sprach­kurs anrechnen zu lassen ist kein internes Learning Agreement notwendig. Reichen Sie dem Prüfungs­ausschuss nach Ihrer Rückkehr einfach das Sprach­zertifikat mit ein.

    Im Bachelor WIFO können Sie sich einen Sprach­kurs im Ausland als „Schlüssel­qualifikation 2“ mit 4 ECTS anrechnen lassen. Im Bachelor WIMA können Sie sich einen Sprach­kurs im Ausland als „Schlüssel­qualifikation 2“ mit 3 ECTS anrechnen lassen.

    Studierende aus unseren Master­studien­gängen können einen Sprach­kurs leider nicht anrechnen lassen.

  • Soll ich meinen Sprach­kurs in das Learning Agreement aufnehmen?

    Bitte führen Sie auf jeden Fall alle Kurse inklusive Ihrer Sprach­kurse im Erasmus Learning Agreement auf, denn diese Leistungen erbringen Sie im Ausland. Folglich zählen Sprach­kurse zu Ihren geleisteten ECTS, auch wenn in Mannheim keine Anrechnung erfolgen sollte.

    Im Bachelor WIFO können Sie sich einen Sprach­kurs im Ausland als „Schlüssel­qualifikation 2“ mit 4 ECTS anrechnen lassen. Im Bachelor WIMA können Sie sich einen Sprach­kurs im Ausland als „Schlüssel­qualifikation 2“ mit 3 ECTS anrechnen lassen.

    Um sich den Sprach­kurs anrechnen zu lassen ist kein internes Learning Agreement notwendig. Reichen Sie dem Prüfungs­ausschuss nach Ihrer Rückkehr einfach das Sprach­zertifikat mit ein.

  • Ich bin für eine Prüfung während meines Auslands­aufenthalts (pflicht-) angemeldet. Kann ich mich davon abmelden?

    Sie können beim Studien­büro einen Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund stellen, wenn Sie aufgrund des Auslands­aufenthalts an einer selbst- oder pflichtangemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können.

  • Meine gewählten Kurse überschneiden sich u.U. inhaltlich miteinander bzw. mit Mannheimer Kursen. An wen kann ich mich für die Über­prüfung wenden?

    Wenn Sie im Ausland Kurse belegen möchten, die sich inhaltlich miteinander oder mit Kursen des Spezialisierungs­bereichs, die Sie bereits belegt haben bzw. in Zukunft belegen möchten, überschneiden, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Prüfungs­ausschuss ab, ob die Belegung beider oder aller Kurse möglich ist.

  • Ist es möglich, Veranstaltungen des Grundlagen­bereichs im Ausland zu belegen?

    Grundsätzlich sollte der Grundlagen­bereich vor dem Auslands­aufenthalt abgeschlossen sein. Wenn Ihnen jedoch noch eine Veranstaltung fehlt, ist die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen als Ersatz für Mannheimer Pflichtleistungen möglich. Die Kurse an der Gast­universität sollten dabei äquivalent zu den Mannheimer Pflichtkursen sein, also direkt anerkannt werden können.

  • Erasmus Förderung

    Für die Erasmus+-Förderung benötigen Sie mind. 10 ECTS, bestehend aus anrechenbaren und ergänzenden Kursen, die mit einer Note abgeschlossen und bestanden werden. Nach der Rückkehr aus Ihrem Auslands­semester entscheiden Sie frei, welche Kurse aus dem Ausland Sie tatsächlich zur Anerkennung beantragen möchten. Das Learning Agreement dient lediglich Ihrer Absicherung.

    Bitte beachten Sie unbedingt die ECTS-Forderung, die die Gasthochschule an Austausch­studierende stellt, z.B. 18 oder 25 ECTS. Diesen Workload müssen Sie einhalten, selbst wenn Sie in MA nicht alle Kurse anrechnen lassen möchten.