Foto: Anna Logue
Dort können Sie u.a. nachlesen, auf welche Universitäten Sie sich bewerben können, welcher Bewerbungstermin für Ihre Wunschuniversität gilt, welche Sprachnachweise erforderlich sind und zahlreiche Erfahrungsberichte lesen.
Wenn Ihre Fragen auf den genannten Seiten nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Juliane Roth, Auslandskoordinatorin.
Die Bewerbungsfristen sind von ihrem Zielland abhängig und unterscheiden sich für Europa und Übersee. Die genauen Bewerbungstermine finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich, wenn Sie im Frühjahrssemester Ihr Masterstudium beginnen, z.T. schon vor Ihrem Studienbeginn für ein Auslandssemester in Europa bewerben müssen, da die Frist bereits am 31. Januar endet!
*Information: Durch den verschobenen Semesterstart wird die Bewerbungsfrist im HWS 2020 für Übersee Nord (Bachelor und Master) bis zum 31. Oktober 2020 verlängert*
Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.
Die Universität Mannheim hat weltweit mit vielen Hochschulen Austauschverträge abgeschlossen. Diese Hochschulen sind damit Partneruniversitäten. In einem Austauschvertrag wird schriftlich vereinbart, dass eine bestimmte Anzahl von Studierenden der einen Hochschule zum Auslandsstudium an die andere Hochschule gehen kann und dafür z.B. keine ausländischen Studiengebühren entrichten muss. Häufig sind diese Austauschmöglichkeiten für bestimmte Studiengänge festgelegt, da nicht jede ausländische Universität in allen Fachgebieten gut zu den Fachbereichen der Universität Mannheim passt und umgekehrt.
Weitere Informationen zu Partneruniversitäten der Universität und die Partneruniversitäten-Datenbank finden Sie hier auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.
Sie können bis zu fünf Partneruniversitäten in Ihrer Prioritätenliste nennen.
Ob ein oder zwei Semester möglich sind, können Sie der Datenbank der Partneruniversitäten entnehmen.
Informationen zu den empfohlenen Sprachkenntnissen finden sie hier.
*Im HWS 2020 ist eine Bewerbung ohne Sprachnachweise erlaubt, falls man keinen TOEFL oder Language Certificate rechtzeitig bekommt. Ausnahme hier sind weiterhin die Landesprogramme; hier ist ein TOEFL oder IELTS zum Bewerbungstermin notwendig. Die geforderten Sprachnachweise müssen dann bis zum 31. Januar 2021 nachgereicht werden.*
Aussagen über die Chancen einen Platz an der Wunschuniversität zu erhalten sind nicht möglich. Als Orientierung können Ihnen die Auswahlkriterien des Akademischen Auslandsamts dienen:
Die Bewerbung für Studierende erfolgt ausschließlich über das Mobility-Online-Portal des Akademischen Auslandsamtes. Dort sehen Sie, für welchen Studiengang und welches Hauptfach Sie freigeschaltet sind und ob Sie sich bewerben können.
Generell gibt es die Möglichkeit sowohl das Frühjahrssemester als auch das Herbst-/
Bedenken Sie, dass es hier zu Abweichungen kommen kann und beachten Sie weiterhin, dass sich die Bewerbungsfristen für Europa und Übersee unterscheiden.
Ja Sie können während Ihres Auslandsaufenthalts ein Urlaubssemester einlegen und sich die Prüfungsleistungen von der ausländischen Universität anrechnen lassen, jedoch können Sie währenddessen keine Prüfungsleistung an der Universität Mannheim erbringen.
Sollten Sie alle Unterlagen fristgerecht eingereicht haben, wird Ihre Bewerbung bearbeitet. Sie werden nach Bearbeitung Ihrer Bewerbung über Ihren Status informiert. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir aufgrund der hohen Nachfrage keine Aussagen bezüglich der Bearbeitungsdauer machen können.
Im Learning Agreement vereinbaren Sie mit Vertretern der Lehrstühle der Fakultät WIM und Ihrer Gastuniversität, welche Veranstaltungen Sie während Ihres Auslandaufenthalts belegen werden. Die Fakultät WIM sichert Ihnen mit dem Learning Agreement die Anerkennung der darin genannten Veranstaltungen zu.
Übersee
Für Studienaufenthalte in Übersee-Gebieten reicht es aus das Learning Agreement auszufüllen. Informationen zum Learning Agreement und die passenden Formulare finden Sie hier.
Europa
Wenn Sie Ihr Auslandssemester an einer europäischen Universität absolvieren möchten, müssen Sie zusätzlich zum Learning Agreement das sog. Erasmus Learning Agreement abschließen. Der Abschluss des Erasmus Learning Agreements ist eine Voraussetzung, um das Erasmus-Stipendium zu erhalten. Das Learning Agreement muss von der Auslandskoordination Ihres Faches an der Universität Mannheim und der Auslandskoordination an der Gastuniversität unterschrieben werden.
In der Partneruniversitäten-Datenbank können Sie gezielt nach Erfahrungsberichten von Studierenden, die vielleicht schon an Ihrer Wunsch-Universität studiert haben, recherchieren und erfahren dort auch, welche Kurse belegt und von der Universität Mannheim anerkannt wurden.
Hier finden Sie zudem eine Tabelle mit bereits anerkannten Kursen.
Über die Anerkennung zusätzlicher Kurse wird generell im Einzelfall entschieden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Auslandskoordinatorin Juliane Roth und Ihren zuständigen Prüfungsausschuss.
Die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen im Rahmen eines Beifachs ist möglich, wenn es an der Gastuniversität Kurse gibt, die zu den Mannheimer Kursen äquivalent sind. In besonderen Fällen wird die Äquivalenz von der Fakultät geprüft, die das Beifach in Mannheim anbietet.
Wenn Sie in einem unserer Bachelorstudiengänge sind: Ja, Anerekennungen sind für den Bereich Schlüsselqualifikationen möglich.
Studierende aus unseren Masterstudiengängen können dies nicht.
Es ist nicht von Bedeutung in welcher Sprache der Sprachkurs stattfindet und wie viele Credits/
Bitte führen Sie auf jeden Fall alle Kurse inklusive Ihrer Sprachkurse im Erasmus Learning Agreement auf, denn diese Leistungen erbringen Sie im Ausland. Folglich zählen Sprachkurse zu Ihren geleisteten ECTS, auch wenn in Mannheim keine Anrechnung erfolgen sollte. Im Bachelor können Sie sich einen Sprachkurs im Ausland als „Schlüsselqualifikation 2“ mit 3 ECTS anrechnen lassen. Reichen Sie dem Prüfungsausschuss dazu einfach das Zertifikat mit ein.
Sie können beim Studienbüro einen Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund stellen, wenn Sie aufgrund des Auslandsaufenthalts an einer selbst- oder pflichtangemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können.
Wenn Sie im Ausland Kurse belegen möchten, die sich inhaltlich miteinander oder mit Kursen des Spezialisierungsbereichs, die Sie bereits belegt haben bzw. in Zukunft belegen möchten, überschneiden, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss ab, ob die Belegung beider oder aller Kurse möglich ist.
Grundsätzlich sollte der Grundlagenbereich vor dem Auslandsaufenthalt abgeschlossen sein. Wenn Ihnen jedoch noch eine Veranstaltung fehlt, ist die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen als Ersatz für Mannheimer Pflichtleistungen möglich, wenn es an der Gastuniversität Kurse gibt, die zu den Mannheimer Pflichtkursen äquivalent sind. Bitte schicken Sie der Auslandskoordinatorin Juliane Roth die Informationen zu den in Frage kommenden Kursen.