Drei Studenten stehen vor den Drehtüren in B6 und reden miteinander.

Bachelor Wirtschafts­mathematik

Fragen vor dem Studium

  • Gibt es einen Numerus Clausus (NC) oder wie sieht das Auswahl­verfahren aus?

    An der Universität Mannheim gibt es keinen klassischen Numerus Clausus im Sinne einer Grenznote. In unserem Auswahl­verfahren berücksichtigen wir folgende Kriterien:
    • Durchschnitts­note der Hochschul­zugangsberechtigung.
    • Die Noten der Fächer Deutsch, Mathematik (doppelte Gewichtung) sowie der besten fortgeführten Fremdsprache und der besten fortgeführten Natur­wissenschaft beziehungs­weise Informatik.
    • Relevante berufspraktische Tätigkeiten beziehungs­weise außerschulische Leistungen.

  • Welche Sprach­nachweise werden benötigt?

    Wenn Sie keine deutsche Staats­angehörigkeit oder kein deutsches Abitur haben, dann müssen Sie deutsche Sprach­kenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe Zertifikat C2) nachweisen. 

    Weitere Möglichkeiten, wie der Sprach­nachweis erbracht werden kann, finden Sie hier

  • Können meine Unter­lagen vorab geprüft werden, um zu sehen, ob ich die Voraussetzungen erfülle?

    Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen ist es uns nicht möglich, Ihre Dokumente vorab zu prüfen. Jede Bewerbung wird von uns einzeln im Rahmen des Bewerbungs­verfahrens geprüft. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie diese Anforderungen erfüllen, bitten wir Sie, sich trotzdem zu bewerben.

  • Wie hoch sind die Semester- und Studien­gebühren?

    Jeder Studierende muss, jedes Semester, einen Semesterbeitrag von 190.30 Euro an die Universität Mannheim entrichten.
    Dieser setzt sich aus 70 Euro Verwaltungs­kosten, 110.30 Euro für das Studierenden­werk sowie 10 Euro für die Verfasste Studierenden­schaft zusammen.

    Studien­gebühren im Falle einer Zweitausbildung:
    Studenten aus der EU, aus EEA Mitgliedsstaaten oder deutsche Studenten, die bereits in Deutschland einen Bachelor- oder Master­abschluss erworben haben, müssen eine Studien­gebühr für deren zweites Studium des gleichen Abschlussgrades erbringen. Diese liegt bei 650 Euro.

    Studien­gebühren für internationale Studierende:
    Seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/18 hat das Land Baden-Württemberg eine Studien­gebühr für internationale Studierende eingeführt. Die Studien­gebühr beträgt 1.500 Euro pro Semester. Nicht betroffen sind Studierende aus dem EU-Ausland oder aus einem Mitgliedsland der European Economic Area (EEA) sowie Geflüchtete. Außerdem betrifft diese Gebühr nicht ausländische Studierende mit deutscher Hochschul­zugangsberechtigung (z. B. Abitur). 

    Bei weiteren Fragen zu den Studien­gebühren für internationale Studierende wenden Sie sich bitte an das  Akademische Auslands­amt unserer Universität .  

  • Gibt es Stipendien­möglichkeiten?

     Eine Über­sicht über Stipendien­möglichkeiten finden Sie hier


Fragen während dem Studium

  • Studien­verlaufs­plan und Stundenpläne

    Studien­verlaufs­plan nach PO HWS 25/ FSS 26

    Der Bachelor­studien­gang Wirtschafts­mathematik (B.Sc.) umfasst mindestens 180 ECTS-Punkte und ist auf 6 Semester Regel­studien­zeit ausgelegt (max. 9 Semester).

    A. Pflicht­bereich (97 ECTS)

    • Mathematik-Grundlagen (55 ECTS):
      Analysis I (10 ECTS), Analysis II (10 ECTS), Lineare Algebra I (9 ECTS), Lineare Algebra II/A (4 ECTS), Numerik (9 ECTS), Stochastik I (9 ECTS), 
      Stochastik II/A (4 ECTS)
    • Wirtschaft (42 ECTS):
      Produktion (6 ECTS), Finanz­wirtschaft (6 ECTS), Mikroökonomik A & B (8 ECTS), Makroökonomik A (8 ECTS), Grundlagen der Ökonometrie (6 ECTS)
    • Seminar Mathematik (4 ECTS)
    • Schlüssel­qualifikation (3 ECTS)

    B. Wahlpflicht- und Wahl­bereich

    • Wahlpflichtmodule Wirtschaft (18–24 ECTS):
      z. B. Marketing, Rechnungs­wesen, Management, Finanz­wissenschaft, Wirtschafts­politik, Makroökonomik B
    • Programmier- und Informatik­bereich (6–20 ECTS)
      frei wählbare Module aus Informatik und Programmierung
    • Mathematische Vertiefung (mind. 17 ECTS):
      max. 2 Module aus dem Master Wirtschafts­mathematik anrechenbar

    C. Bachelor­arbeit und Kolloquium (15 ECTS)

    • Bachelor­arbeit (12 ECTS)
    • Kolloquium (3 ECTS)

    Einen beispielhaften Studien­verlaufs­plan finden Sie hier: muster­studien­plan_B.Sc_Wima.xlsx

  • Prüfungen

    An der Universität Mannheim gibt es verschiedene Prüfungs­formen, wobei die Klausuren eine zentrale Rolle spielen. Diese werden in festgelegten Prüfungs­zeiträumen durchgeführt. Pro Semester sind zwei Prüfungs­zeiträume vorgesehen: Der erste beginnt in der Regel unmittelbar nach Ende des Vorlesungs­zeitraums, während der zweite meist in der Woche vor Beginn des neuen Semesters startet.

    Neben den Klausuren stehen den Studierenden auch weitere Prüfungs­formate zur Verfügung, wie etwa Hausarbeiten, Projekte oder mündliche Prüfungen. Diese bieten die Möglichkeit, individuelle Leistungen in unter­schiedlichen Kontexten zu erbringen.

    Hier finden Sie mehr Informationen rund um das Thema Prüfungen.

  • Prüfungs­ordnung und Modulkatalog

    Prüfungs­ordnung

    In der Prüfungs­ordnung finden Sie alle Regelungen rund um Ihr Studium. Die Prüfungs­ordnung für Ihren Studien­gang finden Sie auf den Seiten des Studien­büros.

    Bei Fragen zur Prüfungs­ordnung wenden Sie sich bitte an den Prüfungs­ausschuss.

    Modulkatalog

    Der aktuelle Modulkatalog B.Sc. Wima (2025/2026) (PDF, 579 kB) und der Appendix (PDF, 309 kB) bieten einen Über­blick über Lehr­veranstaltungen und Inhalte. Falls Sie ältere Version des Modulkatalogs benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem Studien­gangs­management in Verbindung.

  • Schlüssel­qualifikationen

    Studierende belegen eine Schlüssel­qualifikation – entweder einen Programmierkurs, einen Sprach­kurs oder eine andere Qualifikation.

    Folgende Schlüssel­qualifikationen werden an der Fakulktät angeboten:

  • Bachelor­arbeit

    Welche Veranstaltungen sollte man besuchen, um bei dem*der betreffenden Professor*in seine Bachelor­arbeit zu schreiben?

    Dies erfahren Sie in einer Informations­veranstaltung im 3. Semester. Unabhängig davon können Sie sich auch gerne direkt an ihre Professor*innen wenden.

  • Fach­studien­beratung

    Die Fach­studien­beratung ist Ihnen behilflich bei fach­spezifischen Fragen, beispielsweise wenn es um die Wahl von Schwerpunkt­bereichen geht oder um die inhaltliche Ausrichtung Ihres Studiums. Ihr Ansprechperson für Fragen bezüglich der Mathematik:

    Sanja Juric hat dunkle lockige kurze Haare. Sie trägt eine schwarzumrandete Brille und ein schwarzes Oberteil.

    Sanja Juric, M.A.

    Studien­gangs­management Lehr­amt Gymnasien, B.Sc. und M.Sc. Wirtschafts­mathematik, M.Sc. Mathematik und Mannheim Master in Social Data Science
    Universität Mannheim
    Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik
    B 6, 26
    Gebäudeteil B – Raum B 1.04
    68159 Mannheim
    Tel.: +49 621 181-2640
    Fax: + 49 621 181-2423
    E-Mail: juricuni-mannheim.de
    Sprechstunde:
    nach Vereinbarung

    Dr. Harald Baum

    Fach­studien­berater B. Ed. Lehr­amt Gymnasien, B.Sc. Wirtschafts­mathematik
    Universität Mannheim
    Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik
    B 6, 26
    Gebäudeteil B – Raum B 4.12
    68159 Mannheim
    Sprechstunde:
    nach Vereinbarung

    Bei allgemeinen Fragen zu Ihrem Mathematik-Studium können Sie sich auch gerne an folgende Emailadresse wenden: studienberatungmath.uni-mannheim.de

  • Prüfungs­ausschuss

    Die Geschäfts­stelle des Prüfungs­ausschusses ist nur per Mail erreichbar über pruefungsausschuss_bs_wimauni-mannheim.de

    Vorsitzender des Prüfungs­ausschusses

    Aufgaben des Prüfungs­auschusses:

    Wir sind zuständig für folgende Themen:

    • Genehmigung von Rücktritts- oder Säumnisgründen
    • Verlängerung von Prüfungs­fristen
    • Schwerwiegende Fälle von Täuschen und Ordnungs­verstößen
    • Feststellung des endgültigen Nichtbestehens
    • Feststellung von Fristüberschreitungen
    • Ungültigkeit von Prüfungen
    • Widerspruchs­verfahren
    • Anerkennung von Leistungen
    • Semesteranrechnungs­bescheinigungen für BAföG, Formblatt 5 nach § 48 BAföG (auch für LAG WPO)

    Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen:

    Prof. Dr. Thomas Reichelt

    Vorsitz Prüfungs­ausschuss B.Sc. und M.Sc. Wirtschafts­mathematik, akademischer Oberrat
    Universität Mannheim
    Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik
    B 6, 26 – Zimmer B4.18
    68159 Mannheim
  • Beratung zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

    Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung unter­stützt sowohl Studierende und Studien­interessierte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung als auch Lehr­ende. Sie berät bei Fragen zu Angeboten und Unter­stützungs­möglichkeiten im Studien­alltag, zu Nachteilsausgleichen bei Prüfungs­leistungen und deren Beantragung. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die zuständige Ansprechperson. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.



Häufig gestellte Fragen

  • Welche beruflichen Möglichkeiten bietet das Mathematik-Studium?

    Einige berufliche Möglichkeiten, die sich Ihnen durch das Mathematikstudium bieten, finden Sie auf folgenden Seiten:

     

    Berufsfelder für Wirtschafts­mathematiker finden sich bei Banken und Versicherungen, dem Consulting und Controlling, aber auch in der IT-Branche und in vielen anderen Bereichen.

    Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf diversen Jobbörsen wie zum Beispiel Jooble, Neuvoo oder Jobbörse oder beim Career Network der Universität Mannheim.

  • Was ist die Prüfungs­ordnung und warum ist es wichtig, sie zu lesen?

    In der Prüfungs­ordnung Ihres Studien­gangs sind Ihre Rechte und Pflichten bezüglich Ihres Studiums geregelt. Sie ist Ihre 'Vertragsgrundlage' für das Studium an der Universität Mannheim. Lesen Sie Ihre Prüfungs­ordnung daher genau, am besten vor Studien­beginn und achten Sie auf Aktualisierungen. Sie müssen Ihre Prüfungs­ordnung nicht auswendig kennen – es ist aber wichtig, dass Sie sich die Prüfungs­ordnung zumindest einmal durchgelesen haben und über die wichtigsten Regelungen Bescheid wissen.

  • Wie oft kann ich eine Klausur (bzw. Prüfungs­leistung) wiederholen?

    Im Bachelor­studien­gang Wirtschafts­mathematik stehen Ihnen grundsätzlich zwei Prüfungs­versuche zur Verfügung.

    Wenn Sie eine Klausur oder andere Prüfungs­leistungen zum ersten Mal schreiben, ist das Ihr Erstversuch. Sollten Sie diesen Erstversuch nicht bestehen, werden Sie zum nächstmöglichen Wiederholungs­termin pflichtangemeldet. Dies ist dann Ihr erster Wiederholungs­versuch (auch: Zweitversuch). Sollten Sie auch diesen Versuch nicht bestehen, werden Sie wieder zum nächstmöglichen Wiederholungs­termin pflichtangemeldet. Dies ist Ihr zweiter Wiederholungs­versuch (auch: Drittversuch oder Joker).

    Im Bachelor­studien­gang stehen Ihnen maximal zwei zweite Wiederholungs­versuche (auch: Drittversuch oder Joker) zur Verfügung. Die zweiten Wiederholungs­versuche gelten jedoch nicht für Veranstaltungen, die Teil Ihrer Orientierungs­prüfung sind.

  • Was ist die Orientierungs­prüfung?

    Die Orientierungs­prüfung ist ein Nachweis Ihrer Leistung zum Ende des dritten Semesters. Die Orientierungs­prüfung ist bestanden, wenn Sie spätestens zum Ende des dritten Semesters insgesamt mindestens 30 ECTS-Punkte und zwei der folgenden vier mathematischen Veranstaltungen bestanden haben: Lineare Algebra I, Lineare Algebra II/A, Analysis I oder Analysis II.

  • Wo informiere ich mich über die Spezialisierungs­phase im dritten Semester?

    Jedes Herbst-/Wintersemester veranstalten die Professoren der Mathematik eine Informations­veranstaltung zur Spezialisierungs­phase (Präsentation Informations­veranstaltung (PDF, 168 kB)). Hierzu werden Sie vom Studien­gangs­management frühzeitig eingeladen. Außerdem finden Sie in Ihrer Prüfungs­ordnung und im Modulkatalog Informationen zur Zusammensetzung Ihrer Fächer ab dem dritten Semester.

  • Kann ich ein Auslands­semester einlegen und wie bewerbe ich mich dafür?

    Alle Studierenden der Universität Mannheim haben die Möglichkeit, einen Auslands­aufenthalt in ihr Studium zu integrieren. Eine Bewerbung auf die universitären Austausch­programme mit den Partner­universitäten ist dabei der einfach­ste Weg.  Gerne unter­stützen wir Sie dabei, einzigartige Erfahrungen zu sammeln, sowie Ihre persönlichen, sprach­lichen und fach­lichen Kompetenzen zu fördern. Grundlegende Informationen finden Sie auf unserer Seite Internationales.

    Den richtigen Zeitpunkt für Ihr Auslands­studium sowie die Bewerbungs­fristen (PDF) finden Sie auf der Seite des akademischen Auslands­amtes.

    Unsere 450 Hochschulen in rund 60 Ländern weltweit finden Sie hier. Alle fakultäts­eigenen Partner­universitäten können Sie hier finden. Denken Sie dabei auch daran, dass Regionen, die Ihnen bisher ganz unbekannt sind, oft die spannendsten und schönsten Auslands­ziele sein können. Lassen Sie sich durch die Erfahrungs­berichte inspirieren, die Sie bei jeder Universität finden!

    Wenn Sie noch weitere Fragen haben schauen Sie doch hier oder schreiben Sie eine Email an juliane.rothuni-mannheim.de.