Ein Student und eine Studentin mit einem Fahrrad laufen zusammen und lachen sich an. Auf der linken Seite von ihnen sind viele Fahrräder abgestellt.

Master Programm Wirtschafts­informatik

Fragen vor dem Studium

  • Welche akademischen Voraussetzungen gelten für die Zulassung?

    Eine Zulassung ist nur möglich , wenn Sie bereits einen Bachelor­abschluss in Wirtschafts­informatik oder einem äquivalenten Studien­gang haben. Äquivalent ist er, wenn dass Sie mit Ihrem Studium mindestens 30 ECTS-Punkte im Bereich Wirtschafts­wissenschaften oder Wirtschafts­informatik, mindestens 30 ECTS-Punkte im Bereich der Informatik (davon 8 ECTS in Programmieren) und mindestens 18 ECTS in Mathematik nachweisen können

  • Können meine Unter­lagen vorab geprüft werden, um zu sehen, ob ich die Voraussetzungen erfülle?

    Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen ist es uns nicht möglich, Ihr Trans­cript vorab zu prüfen. Jede Bewerbung wird von uns im Rahmen der Bewerbung geprüft. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie diese Anforderungen erfüllen, bitten wir Sie, sich trotzdem zu bewerben.

  • Welche Englisch­kenntnisse werden benötigt?

    Sie müssen einen Nachweis über ausreichende Englisch­kenntnisse erbringen. Dieser ist erbracht, wenn:
    • Sie einen ersten Abschluss in Englisch gemacht haben.
    • Sie eine Hochschul­zugangsberechtigung an einer englischsprach­igen Schule gemacht haben.
    • Sie einen anerkannten Sprach­nachweis erbringen.

     

    Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

  • Muss ich Studien- oder Semestergebüren bezahlen?

    Jeder Studierende muss jedes Semester einen Semesterbeitrag an die Universität Mannheim entrichten.
    Dieser setzt sich aus 70 Euro Verwaltungs­kosten, 120.30 Euro für das Studierenden­werk sowie 14 Euro für die Verfasste Studierenden­schaft zusammen (Gesamtbetrag: 204,30 Euro).
    Studenten aus der EU, aus EEA Mitgliedsstaaten oder deutsche Studenten, die bereits in Deutschland einen Bachelor- oder Master­abschluss erworben haben, müssen eine Studien­gebühr für deren zweites Studium des gleichen Abschlussgrades erbringen. Diese liegt bei 650 Euro.

  • Gibt es Studien­gebühren für internationale Studierende?

    Seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/18 hat das Land Baden-Württemberg eine Studien­gebühr für internationale Studierende eingeführt. Die Studien­gebühr beträgt 1.500 Euro pro Semester. Nicht betroffen sind Studierende aus dem EU-Ausland oder aus einem Mitgliedsland der European Economic Area (EEA) sowie Geflüchtete. Außerdem betrifft diese Gebühr nicht ausländische Studierende mit deutscher Hochschul­zugangsberechtigung (z. B. Abitur).