Master Programm Wirtschaftsinformatik
Fragen vor dem Studium
Welche akademischen Voraussetzungen gelten für die Zulassung?
Eine Zulassung ist nur möglich , wenn Sie bereits einen Bachelorabschluss in Wirtschaftsinformatik oder einem äquivalenten Studiengang haben. Äquivalent ist er, wenn dass Sie mit Ihrem Studium mindestens 30 ECTS-Punkte im Bereich Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftsinformatik, mindestens 30 ECTS-Punkte im Bereich der Informatik (davon 8 ECTS in Programmieren) und mindestens 18 ECTS in Mathematik nachweisen können
Können meine Unterlagen vorab geprüft werden, um zu sehen, ob ich die Voraussetzungen erfülle?
Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen ist es uns nicht möglich, Ihr Transcript vorab zu prüfen. Jede Bewerbung wird von uns im Rahmen der Bewerbung geprüft. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie diese Anforderungen erfüllen, bitten wir Sie, sich trotzdem zu bewerben.
Welche Englischkenntnisse werden benötigt?
Sie müssen einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse erbringen. Dieser ist erbracht, wenn:
• Sie einen ersten Abschluss in Englisch gemacht haben.
• Sie eine Hochschulzugangsberechtigung an einer englischsprachigen Schule gemacht haben.
• Sie einen anerkannten Sprachnachweis erbringen.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Muss ich Studien- oder Semestergebüren bezahlen?
Jeder Studierende muss jedes Semester einen Semesterbeitrag an die Universität Mannheim entrichten.
Dieser setzt sich aus 70 Euro Verwaltungskosten, 120.30 Euro für das Studierendenwerk sowie 14 Euro für die Verfasste Studierendenschaft zusammen (Gesamtbetrag: 204,30 Euro).
Studenten aus der EU, aus EEA Mitgliedsstaaten oder deutsche Studenten, die bereits in Deutschland einen Bachelor- oder Masterabschluss erworben haben, müssen eine Studiengebühr für deren zweites Studium des gleichen Abschlussgrades erbringen. Diese liegt bei 650 Euro.Gibt es Studiengebühren für internationale Studierende?
Seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/
18 hat das Land Baden-Württemberg eine Studiengebühr für internationale Studierende eingeführt. Die Studiengebühr beträgt 1.500 Euro pro Semester. Nicht betroffen sind Studierende aus dem EU-Ausland oder aus einem Mitgliedsland der European Economic Area (EEA) sowie Geflüchtete. Außerdem betrifft diese Gebühr nicht ausländische Studierende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur).
