AbsolventInnen der (Wirtschafts-)Mathematik können unmittelbar nach ihrem Master-Abschluß als VersicherungsmathematikerInnen in Versicherungsunternehmen arbeiten. Jedoch wird von den Versicherungsunternehmen dem Titel „Aktuar (DAV)“ ein hoher Wert beigemessen. Deshalb werden MathematikerInnen berufsbegleitend auf Lehrgänge der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) gesandt. Die Lehrgänge zum sogenannten Grundwissen können durch Bescheinigungen der Universitäten ersetzt werden. Vorteil der universitäten Bescheinigung ist, daß der tendenziell schwierigere Teil der Ausbildung zum „Aktuar (DAV)“ nicht erst berufsbegleitend erfolgt. Zum anderen ist der Besitz dieser Scheine ein Bewerbungsvorteil als Berufsanfänger.
(NEUREGELUNG ab 1.1.2021)
Alle Kurse an der Universität Mannheim dürfen in beliebiger Reihenfolge und Teilmengen gehört werden. Jedoch müssen die sogenannten DAV-Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein, damit ein DAV-Grundwissen-Schein von Seiten der Universität ausgestellt werden darf. Diese sind
Für die Anerkennung der Scheine müssen folgende Veranstaltungen erfolgreich besucht werden.
Die Bescheinigungen werden nach Bestehen der Prüfungen auf Antrag ausgestelllt. Der Antrag kann bei Frau Gilliar unter Vorlage der Transcripts of Records gestellt werden. Die Scheine des DAV-Grundwissen können in beliebiger Reihenfolge anerkannt werden.
WICHTIG: Bescheinigungen können grundsätzlich nur Studierenden der Universität Mannheim ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, daß aufgrund des 3-Jahreszyklus des Vorlesungsangebots am Lehrstuhl Schlather die Personenversicherung im HWS 2022 (2025 etc.) nur als Reading Course angeboten werden kann.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den DAV-Vertrauensdozenten Prof. Dr. Martin Schlather. „Weitere und aktuelle Informationen hier“