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Abgabe der Dissertation

Wenn Sie Ihre Dissertation beendet haben, sind folgende Unter­lagen am Dekanat WIM abzugeben:

1. Dissertation

Bitte beachten Sie die Vorgaben bezüglich des Titelblattes, ein Beispiel finden Sie in den Dateien unten. Die Rückseite ist erst bei der Veröffentlichung Ihrer Dissertation relevant. Ebenso ist eine Zusammenfassung Ihrer Dissertation, in Deutsch (= Zusammenfassung) und in Englisch (= Abstract), erforderlich. Fügen Sie diese bitte hinzu, am besten nach dem Titelblatt. Wenn Sie Ihre Dissertation in Englisch geschrieben haben, kommt erst das Abstract und dann die Zusammenfassung.

Bitte reichen Sie Ihre Dissertation, gedruckt und gebunden (bitte keine Ringbindung), am Dekanat ein. Anzahl: Ein Exemplar für jede*n Gutachter*in, und zuzüglich ein Exemplar für das Dekanat.

Falls Sie planen, das Logo der Universität Mannheim für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation zu nutzen, wenden Sie sich bitte an Herrn Müller, Abteilung Marketing: mirko.muellermail-uni-mannheim.de

2. Eidesstattliche Versicherung

Einen Vordruck finden Sie bei den Dateien unten.

3. Plagiatsabgleich

Einen Vordruck finden Sie bei den Dateien unten.

4. Anschriften Gutachter*innen

Bitte teilen Sie uns Namen und Adressen aller Gutachter*innen mit.

Sollten Sie die Unter­lagen per Post einreichen, senden Sie diese bitte an:

Universität Mannheim
Dekanat WIM
L 1, 1
68161 Mannheim

Nach der Abgabe

Bitte nehmen Sie nun Kontakt mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in auf (= Erstgutachter*in). Er/sie möchte uns bitte mitteilen (per E-Mail an: daria.gruber@uni-mannheim.de), wer der/die Vorsitzende und wer die Prüfer*innen bei der Disputation sein werden (= Prüfungs­kommission, mindestens vier Prüfer*innen). In den meisten Fällen sind die Gutachter*innen auch Prüfer*innen. Es können auch Prüfer*innen hinzugezogen werden, die nicht Gutachter*innen sind. Ebenso bitten wir um den Termin für Ihre Disputation.

Die Fakultäts­leitung wird in einem dreitägigen Umlauf­verfahren über die Annahme der weiteren Gutachter*innen und die Annahme der Prüfungs­kommission entscheiden.
Bei positivem Entscheid sendet der Dekan den Gutachter*innen jeweils ein Exemplar der Dissertation mit der Bitte um Erstellung des Gutachtens. Die Frist zur Abgabe der Gutachten beträgt zwei Monate.

Wenn die Gutachten am Dekanat angekommen sind, muss die Dissertation mit den Gutachten den Mitgliedern des Promotions­ausschusses drei Wochen zur Einsicht zur Verfügung stehen. (In manchen Fällen werden an dieser Stelle noch weitere Gutachter*innen involviert. Entsprechend verzögert sich dann der Prüfungs­termin.)

Sie können sich selbstverständlich gerne an uns  wenden, wenn Sie Fragen haben. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an: daria.grubermail-uni-mannheim.de