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Bachelor Wirtschafts­informatik

Fristverlängerung

  • Welche Fristen kann ich verlängern lassen?

    Der Prüfungs­ausschuss kann auf Antrag entscheiden, verschiedene Fristen aus wichtigem Grund zu verlängern. Dies können z.B. Fristen sein zur

    • Bearbeitungs­zeit der Abschlussarbeit
    • Begrenzung der maximalen Semesterzahl

    Einer Verlängerung wird in der Regel nur dann stattgegeben, wenn der Grund für das Versäumen der Frist nicht von Ihnen selbst zu vertreten ist. Solche Gründe können unter anderem vorliegen bei

    • langwieriger Krankheit
    • ständiger Behinderung
    • Wahrnehmung von Familienpflichten

    Einzelheiten regelt Ihre Prüfungs­ordnung für den Bachelor-Studien­gang Wirtschafts­informatik.

  • Wie stelle ich einen Antrag auf Fristverlängerung?

    Anträge an den Prüfungs­ausschuss sind schriftlich zu stellen. Bitte denken Sie dabei daran, Ihre Anschrift, Ihre Matrikelnummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, falls Rückfragen notwendig werden. Geben Sie bitte auch das Semester an, in dem Sie Ihr Master-Studium begonnen haben, damit wir Ihr Anliegen direkt der für Sie gültigen Prüfungs­ordnung zuordnen können.

    Die Prüfungs­ordnung sieht vor, dass eine nicht bestandene (bzw. auch eine wegen einer Erkrankung nicht abgelegte) Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden muss, eine Anmeldung dazu erfolgt automatisch durch das Studien­büro! (Pflichtanmeldung) Weitere Informationen dazu finden Sie  bei den Studien­büros.

    Der Antrag auf Fristverlängerung muss eine ausführliche Begründung beinhalten, aus der hervorgeht, warum Ihnen die Fristverlängerung gewährt werden sollte.

    Bitte achten Sie insbesondere darauf, fall­spezifische Unter­lagen beizufügen (soweit auf den individuellen Fall anwendbar), die Ihren Anspruch belegen. Dies sind beispielsweise

    • Atteste
    • (Geburts-) Urkunden
    • Offizielle Bescheide von Ämtern/Behörden/Einrichtungen

    Sie erhalten nach formaler Prüfung des Antrags einen Bescheid samt Begründung vom zuständigen Prüfungs­ausschuss.

    Für die Verlängerung der Bearbeitungs­zeit Ihrer Abschlussarbeit verwenden Sie bitte dieses Formular und senden dieses gemeinsam mit allen erforderlichen Unter­lagen an Ihren Prüfungs­ausschuss.


  • Studien­verlaufs­plan und Stundenpläne

    Studien­verlaufs­plan

    Das Studium des Bachelor­studien­gangs umfasst insgesamt 180 ECTS-Punkte (nach dem European Credit Trans­fer System), die in sechs Semestern Regel­studien­zeit erworben werden sollen.

    In den ersten vier Semestern werden die wichtigsten Grundlagen in der Praktischen Informatik, der Betriebs­wirtschafts­lehre, der Mathematik und der Wirtschafts­informatik gelegt. Im fünften und sechsten Semester spezialisieren Sie sich, indem Sie Vertiefungs­fächer in Betriebs­wirtschafts­lehre, Informatik oder Wirtschafts­informatik wählen. Von Arbeitgebern sehr stark nachgefragte Schlüssel­qualifikationen, sogenannte Soft Skills, nehmen im Bachelor-Studium ab dem vierten Fach­semester einen wichtigen Stellenwert ein.

    Im Folgenden finden Sie den Studien­verlaufs­plan für den Bachelor­studien­gang Wirtschafts­informatik:

  • Prüfungs­ordnungen und Modulkataloge

    Prüfungs­ordnung

    In der Prüfungs­ordnung finden Sie alle Regelungen rund um Ihr Studium. Die Prüfungs­ordnung für Ihren Studien­gang finden Sie auf den Seiten des Studien­büros.

    Bei Fragen zur Prüfungs­ordnung wenden Sie sich bitte an den Prüfungs­ausschuss.

    Modulkatalog

    Der Modulkatalog 2024/2025 bietet einen Über­blick über Lehr­veranstaltungen und Inhalte Ihres Studiums.

  • Prüfungs­ausschuss

    Vorsitzender

    Prof. Dr. Colin Atkinson

    Prof. Dr. Colin Atkinson

    Lehr­stuhl für Softwaretechnik
    Universität Mannheim
    Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik
    B 6, 26 – Raum C 2.11
    68159 Mannheim
    Sprechstunde:
    by appointment only

    Studentische Vertreterin: Nina Schwach

    Kontakt:  pruefungsausschuss.wimmail-uni-mannheim.de

    Aufgaben des zentralen Prüfungs­auschusses:

    Wir sind zuständig für folgende Themen:

    • Beratung zur Prüfungs­ordnung
    • Beratung bei Einzelfällen (wie bspw. Fristverlängerung)
    • Genehmigung von Rücktritts- oder Säumnisgründen
    • Verlängerung von Prüfungs­fristen
    • Schwerwiegende Fälle von Täuschen und Ordnungs­verstößen
    • Feststellung des endgültigen Nichtbestehens
    • Feststellung von Fristüberschreitungen
    • Ungültigkeit von Prüfungen
    • Widerspruchs­verfahren
    • Anerkennung von Leistungen
    • Semesteranrechnungs­bescheinigungen für BAföG, Formblatt 5 nach § 48 BAföG (auch für LAG WPO)

    Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen die Geschäftsstelle des Prüfungs­ausschusses.

  • Fach­studien­beratung

    Die Studien­beratung für die Wirtschafts­informatik ist ein zentrales Angebot für alle Studierenden. 

    Wir beraten und informieren zu:

    • Studien­inhalte und Studien­verlaufs­planung (Modulplanung, Abschlussplanung, Verifizierung und Validierung)
    • Prüfungs­ordnung
    • Härtefälle / Fristverlängerungen

    Kontakt: studienberatung.wimmail-uni-mannheim.de

    Birgit Czanderle, M.A.

    Birgit Czanderle, M.A.

    Studien­erfolgskoordinatorin, Studien­coaching Wirtschafts­informatik, MMDS und MMSDS, Kontaktstelle zum Prüfungs­ausschuss
    Universität Mannheim
    Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik
    B 6, 26
    Gebäudeteil B – Raum B 0.05
    68159 Mannheim
    Sprechstunde:
    nach Vereinbarung
    Lisa Wessa, M.A.

    Lisa Wessa, M.A.

    Studien­gangs­management B.Sc. Wirtschafts­informatik, M.Sc.Wirtschafts­informatik und Mannheim Master in Data Science
    Universität Mannheim
    Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik
    B 6, 26
    Gebäudeteil B – Raum B1.04
    68159 Mannheim
    Sprechstunde:
    Sie erreichen mich während meiner telefonischen Sprechstunde montags von 11:00 – 12:00 Uhr oder per E-Mail. Auch Online-Sprechstundentermine sind nach Vereinbarung möglich.
    Kontakt zur Fakultät WIM

    Kontakt zur Fakultät WIM

    Universität Mannheim
    Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik
    B 6,26
    68159 Mannheim
    Sprechstunde:
    nach Vereinbarung via E-Mail
  • Bachelor­arbeit

    Im fünften Semester belegen Sie in der Regel ein Seminar, welches Sie gezielt auf die Bachelor-Abschlussarbeit vorbereitet. Im Rahmen der Abschlussarbeit setzen Sie sich während einer Bearbeitungs­zeit von drei Monaten mit einem vorgegebenen Thema wissenschaft­lich auseinander.

    Um einen Betreuer und ein Thema für die Abschlussarbeit zu finden, ist frühzeitige Planung und Eigen­initiative notwendig. In erster Linie sind Sie als Studierende dafür verantwortlich, den direkten Kontakt zu einem Lehr­stuhl zu suchen, der in Ihr Studien­profil passt. Das bedeutet, dass Sie proaktiv mehrere Lehr­stühle oder Professoren kontaktieren, um ein Thema für Ihre Abschlussarbeit zu erhalten. Diese individuelle Absprache ist der Regelfall und von Seiten der Fakultät von Ihnen als Studierende/r erwünscht.

    Als Studierende/r des Bachelor-Studien­gangs Wirtschafts­informatik können Sie Ihre Abschlussarbeit wahlweise an einem Informatik- oder einem Wirtschafts­informatik-Lehr­stuhl schreiben.

    Hier finden Sie eine Liste aller Informatik-Lehr­stühle der Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik.

    Nachfolgend finden Sie eine Liste aller Wirtschafts­informatik-Lehr­stühle der Fakultät für Betriebs­wirtschafts­lehre (Area Information Systems):

  • Kosten­erstattung Schlüssel­qualifikations­kurse

    Alle Studierenden des Bachelor­studien­gangs Wirtschafts­informatik (B.Sc.) können einen Sprach­kurs aus dem Angebot der Service & Marketing GmbH belegen. Die Kosten eines bestandenen Kurses übernimmt die Fakultät. Die Kosten­erstattung erfolgt nach diesem Prozess:

    Sie melden sich bei bei Studium Generale an und zahlen (zunächst) selbst die Gebühren und absolvieren den Kurs. Das bedeutet, dass Sie den Kurs mit einer Note abschließen. 

    Nach Absolvierung des Kurses wenden Sie sich mit dem Zertifikat an Herrn Steiner (Studien­büro), der die Anerkennung für Sie vornimmt.

    Den Nachweis der Anerkennung (Auszug des Trans­cript of Records) senden Sie wiederum an das Studium Generale inklusive Ihrer Bankverbindung, sodass Ihnen Ihre Kosten zurückerstattet werden können.