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Bachelor Wirtschafts­informatik

Anerkennung von Prüfungs­leistungen

  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Anerkennung von Prüfungs­leistungen vorliegen?

    • Die erworbenen Kompetenzen der Lehr­veranstaltung, die Sie anerkennen lassen wollen, müssen im Wesentlichen mit dem zu ersetzenden Modul in Mannheim übereinstimmen.
    • Bitte prüfen Sie vor einer Beantragung die Äquivalenz der Lehr­inhalte und den Umfang/Workload. Vergleichen Sie dazu die Mannheimer Modulbeschreibungen mit dem Inhalt und Umfang Ihrer Lehr­veranstaltungen.

    Achtung: Das Umrechnungs­verhältnis von Semesterwochenstunden (SWS) zu ECTS beträgt ca. 1,5. Ein Modul mit einer Workload von 6 ECTS-Punkten entspricht beispielsweise ca. 4 SWS. Es können auch mehrere Lehr­veranstaltungen/Module mit entsprechenden äquivalenten Inhalten kombiniert werden.

  • Wie funktioniert die Anerkennung von Prüfungs­leistungen?

    Anträge an den Prüfungs­ausschuss sind schriftlich und ausschließlich mithilfe des Antragsformulars zu stellen. Bitte denken Sie dabei daran Ihre Anschrift, Ihre Matrikelnummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, falls Rückfragen notwendig werden.

    Studien- und Prüfungs­leistungen, die Sie in einem Hochschul­studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (In- und Ausland) oder Berufsakademie erbracht haben, können auf Antrag angerechnet werden, sofern die nachgewiesenen Kompetenzen mit denen des Wirtschafts­informatik Studien­ganges in Mannheim im Wesentlichen übereinstimmen.

    Aufgrund der anhaltenden Corona-Situation können Sie Ihren Antrag über Ihre Uni-Email-Adresse stellen. Senden Sie Ihre Unter­lagen bitte an pruefungsausschuss.wim@uni-mannheim.de.

  • Welche Unter­lagen werden für die Anerkennung benötigt?

    Sie benötigen für eine Anrechnung die folgenden Unter­lagen:

    • Einen schriftlichen, form­gerechten Antrag auf Anerkennung von Prüfungs­leistungen, aus dem hervorgeht, welche absolvierten Module Sie anerkennen lassen möchten und welche Module der Universität Mannheim diese ersetzen sollen.
    • Einen aktuellen, offiziell beglaubigten Notenauszug (Trans­cript of Records). Bei nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellten Zeugnissen legen Sie bitte eine offiziell beglaubigte deutsche oder englische Über­setzung bei.
    • Unter­lagen, aus denen die erworbenen Kompetenzen (in Stichworten) und Inhalt der anzuerkennenden Lehr­veranstaltung(en) hervorgehen. Ohne einen Nachweis über die in der Lehr­veranstaltung/dem Modul erworbenen Kompetenzen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden! Dies können z.B. Auszüge aus Modulbeschreibungen mit Learning goals und Learning objectives bzw. Learning outcomes aus Vorlesungs­verzeichnissen, Studien­führer, Scheine oder Skripte mit Literatur­angaben sein.
    • Senden Sie uns diese Information sowohl in schriftlicher, als auch in elektronischer Form.
  • Wo kann ich die Anrechnungs­unter­lagen einreichen?

    Die vollständigen Anrechnungs­unter­lagen reichen Sie bitte – aktuell ausschließlich per Email ein an die Geschäftsstelle des Prüfungs­ausschusses ein.

    Achtung: Eine endgültige Entscheidung über mögliche Anrechnungen kann erst nach einer Immatrikulation an der Universität Mannheim getroffen werden. Vorabauskünfte können leider nicht erteilt werden.


  • Studien­verlaufs­plan und Stundenpläne

    Studien­verlaufs­plan

    Das Studium des Bachelor­studien­gangs umfasst insgesamt 180 ECTS-Punkte (nach dem European Credit Trans­fer System), die in sechs Semestern Regel­studien­zeit erworben werden sollen.

    In den ersten vier Semestern werden die wichtigsten Grundlagen in der Praktischen Informatik, der Betriebs­wirtschafts­lehre, der Mathematik und der Wirtschafts­informatik gelegt. Im fünften und sechsten Semester spezialisieren Sie sich, indem Sie Vertiefungs­fächer in Betriebs­wirtschafts­lehre, Informatik oder Wirtschafts­informatik wählen. Von Arbeitgebern sehr stark nachgefragte Schlüssel­qualifikationen, sogenannte Soft Skills, nehmen im Bachelor-Studium ab dem vierten Fach­semester einen wichtigen Stellenwert ein.

    Im Folgenden finden Sie den Studien­verlaufs­plan für den Bachelor­studien­gang Wirtschafts­informatik:

  • Prüfungen

    An der Universität Mannheim gibt es verschiedene Prüfungs­formen, wobei die Klausuren eine zentrale Rolle spielen. Diese werden in festgelegten Prüfungs­zeiträumen durchgeführt. Pro Semester sind zwei Prüfungs­zeiträume vorgesehen: Der erste beginnt in der Regel unmittelbar nach Ende des Vorlesungs­zeitraums, während der zweite meist in der Woche vor Beginn des neuen Semesters startet.

    Neben den Klausuren stehen den Studierenden auch weitere Prüfungs­formate zur Verfügung, wie etwa Hausarbeiten, Projekte oder mündliche Prüfungen. Diese bieten die Möglichkeit, individuelle Leistungen in unter­schiedlichen Kontexten zu erbringen.

    Hier finden Sie mehr Informationen rund um das Thema Prüfungen.

  • Prüfungs­ordnungen und Modulkataloge

    Prüfungs­ordnung

    In der Prüfungs­ordnung finden Sie alle Regelungen rund um Ihr Studium. Die Prüfungs­ordnung für Ihren Studien­gang finden Sie auf den Seiten des Studien­büros.

    Bei Fragen zur Prüfungs­ordnung wenden Sie sich bitte an den Prüfungs­ausschuss.

    Modulkatalog

    Der Modulkatalog 2024/2025 bietet einen Über­blick über Lehr­veranstaltungen und Inhalte Ihres Studiums.

  • Prüfungs­ausschuss

    Vorsitzender

    Prof. Dr. Colin Atkinson

    Prof. Dr. Colin Atkinson

    Lehr­stuhl für Softwaretechnik
    Universität Mannheim
    Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik
    B 6, 26 – Raum C 2.11
    68159 Mannheim
    Sprechstunde:
    by appointment only

    Studentische Vertreterin: Nina Schwach

    Kontakt:  pruefungsausschuss.wimmail-uni-mannheim.de

    Aufgaben des zentralen Prüfungs­auschusses:

    Wir sind zuständig für folgende Themen:

    • Beratung zur Prüfungs­ordnung
    • Beratung bei Einzelfällen (wie bspw. Fristverlängerung)
    • Genehmigung von Rücktritts- oder Säumnisgründen
    • Verlängerung von Prüfungs­fristen
    • Schwerwiegende Fälle von Täuschen und Ordnungs­verstößen
    • Feststellung des endgültigen Nichtbestehens
    • Feststellung von Fristüberschreitungen
    • Ungültigkeit von Prüfungen
    • Widerspruchs­verfahren
    • Anerkennung von Leistungen
    • Semesteranrechnungs­bescheinigungen für BAföG, Formblatt 5 nach § 48 BAföG (auch für LAG WPO)

    Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen die Geschäftsstelle des Prüfungs­ausschusses.

  • Fach­studien­beratung

    Die Studien­beratung für die Wirtschafts­informatik ist ein zentrales Angebot für alle Studierenden. 

    Wir beraten und informieren zu:

    • Studien­inhalte und Studien­verlaufs­planung (Modulplanung, Abschlussplanung, Verifizierung und Validierung)
    • Prüfungs­ordnung
    • Härtefälle / Fristverlängerungen

    Kontakt: studienberatung.wimmail-uni-mannheim.de

    Birgit Czanderle, M.A.

    Birgit Czanderle, M.A.

    Studien­erfolgskoordinatorin, Studien­coaching Wirtschafts­informatik, MMDS und MMSDS, Kontaktstelle zum Prüfungs­ausschuss
    Universität Mannheim
    Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik
    B 6, 26
    Gebäudeteil B – Raum B 0.05
    68159 Mannheim
    Sprechstunde:
    nach Vereinbarung
    Lisa Wessa, M.A.

    Lisa Wessa, M.A.

    Studien­gangs­management B.Sc. Wirtschafts­informatik, M.Sc.Wirtschafts­informatik und Mannheim Master in Data Science
    Universität Mannheim
    Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik
    B 6, 26
    Gebäudeteil B – Raum B1.04
    68159 Mannheim
    Sprechstunde:
    Sie erreichen mich während meiner telefonischen Sprechstunde montags von 11:00 – 12:00 Uhr oder per E-Mail. Auch Online-Sprechstundentermine sind nach Vereinbarung möglich.
    Kontakt zur Fakultät WIM

    Kontakt zur Fakultät WIM

    Universität Mannheim
    Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik
    B 6,26
    68159 Mannheim
    Sprechstunde:
    nach Vereinbarung via E-Mail
  • Bachelor­arbeit

    Im fünften Semester belegen Sie in der Regel ein Seminar, welches Sie gezielt auf die Bachelor-Abschlussarbeit vorbereitet. Im Rahmen der Abschlussarbeit setzen Sie sich während einer Bearbeitungs­zeit von drei Monaten mit einem vorgegebenen Thema wissenschaft­lich auseinander.

    Um einen Betreuer und ein Thema für die Abschlussarbeit zu finden, ist frühzeitige Planung und Eigen­initiative notwendig. In erster Linie sind Sie als Studierende dafür verantwortlich, den direkten Kontakt zu einem Lehr­stuhl zu suchen, der in Ihr Studien­profil passt. Das bedeutet, dass Sie proaktiv mehrere Lehr­stühle oder Professoren kontaktieren, um ein Thema für Ihre Abschlussarbeit zu erhalten. Diese individuelle Absprache ist der Regelfall und von Seiten der Fakultät von Ihnen als Studierende/r erwünscht.

    Als Studierende/r des Bachelor-Studien­gangs Wirtschafts­informatik können Sie Ihre Abschlussarbeit wahlweise an einem Informatik- oder einem Wirtschafts­informatik-Lehr­stuhl schreiben.

    Hier finden Sie eine Liste aller Informatik-Lehr­stühle der Fakultät für Wirtschafts­informatik und Wirtschafts­mathematik.

    Nachfolgend finden Sie eine Liste aller Wirtschafts­informatik-Lehr­stühle der Fakultät für Betriebs­wirtschafts­lehre (Area Information Systems):

  • Kosten­erstattung Schlüssel­qualifikations­kurse

    Alle Studierenden des Bachelor­studien­gangs Wirtschafts­informatik (B.Sc.) können einen Sprach­kurs aus dem Angebot der Service & Marketing GmbH belegen. Die Kosten eines bestandenen Kurses übernimmt die Fakultät. Die Kosten­erstattung erfolgt nach diesem Prozess:

    Sie melden sich bei bei Studium Generale an und zahlen (zunächst) selbst die Gebühren und absolvieren den Kurs. Das bedeutet, dass Sie den Kurs mit einer Note abschließen. 

    Nach Absolvierung des Kurses wenden Sie sich mit dem Zertifikat an Herrn Steiner (Studien­büro), der die Anerkennung für Sie vornimmt.

    Den Nachweis der Anerkennung (Auszug des Trans­cript of Records) senden Sie wiederum an das Studium Generale inklusive Ihrer Bankverbindung, sodass Ihnen Ihre Kosten zurückerstattet werden können.