Das Template für Studienplan B.Sc Wima finden sie hier
Der Studienplan muss folgende Regeln erfüllen:
1. Die Gesamtanzahl der ECTS Punkte muss mindestens 180 und höchstens 187 betragen.
2. Die einzubringenden Veranstaltungen umfassen einerseits Pflichtveranstaltungen und andereseits Wahlpflichtveranstaltungen. Die Pflichtveranstaltungen unterscheiden sich in den wirtschaftswissenschaftlichen Fächern für die beiden möglichen Schwerpunkte, und sind den der Prüfungsordnung angehängten Studienplänen mit den Schwerpunkten VWL und BWL zu entnehmen. Zu diesen Pflichtveranstaltungen gehören auch die Bachelorarbeit und das Abschlusskolloquium. Daneben muss ein Seminar eingebracht werden. Die Einbringung von mehreren Seminaren ist nicht möglich.
3. Schlüsselqualifikationen: Es müssen zwei Schlüsselqualifikationen eingebracht werden. Die erste Schlüsselqualifikation ist einer der im Modulhandbuch aufgeführten Programmierkurse. Für die zweite Schlüsselqualifikation wird ein Sprachkurs mindestens vom Level A1.1 empfpohlen. Daneben können alle vom ZfS angebotenen Schlüsselqualifikationen aus dem Social-Skills-Angebot mit Ausnahme von EDV-Modulen eingebracht werden. Nicht beim ZfS erbrachte Schlüsselqualifkationen, wie z.B. eine Tutorentätigkeit zusammen mit einer entsprechenden Schulung und einer Evaluation durch die Studierenden, oder ein im Ausland absolvierter Sprachkurs müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
4. Informatikfächer: Die Infomatikwahlpflichtfächer müssen zu der entsprechenden Liste im Modulhandbuch gehören. Ihre Gesamtanzahl an möglichen ECTS Punkten unterscheidet sich nach dem Schwerpunkt. Sie bestimmt sich aus der Summe der ECTS Punkte der im entsprechenden Studienplan aufgeführten möglichen Informatikfächern und beträgt im Schwerpunkt VWL maximal 16 ECTS Punkte und im Schwerpunkt BWL maximal 8 ECTS Punkte.
5. BWL Fächer: Im Schwerpunkt BWL sind alle 6 im Modulhandbuch aufgeführten BWL Fächer zu belegen. Im Schwerpunkt VWL 3 aus dieser Liste.
6. VWL Fächer: Im Schwerpunkt BWL sind alle VWL Fächer Pflichtfächer und im entsprechenden Studienplan aufgeführt. Im Schwerpunkt VWL gibt es neben den Pflichtfächern im Grundstudium, das Pflichtfach Grundlagen der Ökonometrie, sowie entweder Finanzwissenschaft oder Wirtschaftspolitik. Darüberhinaus können maximal 16 ECTS Punkte mit VWL Wahlpflichtfächern aus dem Bachelorstudiengang der VWL eingebracht werden. Wenn mehr als 8 ECTS Punkte eingebracht werden, dann können nur maximal 8 ECTS Punkte mit Informatikfächern eingebracht werden.
7. Mathematische Wahlpflichtfächer: In mindestens 2 der im Modulhandbuch aufgeführten Bereiche A, B und C müssen jeweils mindestens 8 ECTS Punkte eingebracht werden. Darüberhinaus müssen im Schwerpunkt BWL mindestens 8 ECTS Punkte zu den im Modulhandbuch als wirtschaftsnah gekennzeichneten Veranstaltungen gehören und im Schwerpunkt VWL nur dann mindestens 5 ECTS Punkte, wenn keine VWL Wahlpflichtveranstaltung eingebracht wird. Zuletzt muss die Gesamtanzahl der ECTS Punkte die erste Regel erfüllen.
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Es sind die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen der jeweiligen Module im Umfang von 120 –127 ECTS Punkten zu erbringen:
1. Allgemeine Mathematik: Module im Umfang von mindestens 16 ECTS-Punkten
Mindestens in zwei der insgesamt drei Bereiche der Mathematik (Bereich A, B und C) müssen Module jeweils im Umfang von mindestens 8 ECTS-Punkten erfolgreich absolviert werden.
2. Schwerpunkt: Module im Umfang von mindestens 14 ECTS-Punkten
Im Schwerpunkt muss eine Modulkombination gewählt werden, die durch einen Hochschullehrer oder Privatdozenten am Institut für Mathematik der Universität Mannheim zugelassen wurde. Die einzelnen Module der jeweiligen Modulkombinationen entstammen dem Lehrangebot des jeweiligen Modulkatalogs des Masterstudiengangs Wirtschaftsmathematik. Zudem ist eine Kombination mit Modulen aus den Bereichen „Ökonometrie“ oder „Mathematische Statistik“ der Studiengänge der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim sowie mit Modulen aus den Bereichen „Kryptographie“ oder „Komplexitätstheorie“ der Studiengänge des Instituts für Informatik und Wirtschaftsinformatik der Universität Mannheim möglich.
Ausgenommen sind die Module, die bereits zur Erlangung der erforderlichen ECTS-Punkte in der Allgemeinen Mathematik gewählt wurden.
3. Wirtschaftswissenschaften: Module im Umfang von 31 – 40 ECTS-Punkten
Betriebswirtschaftslehre: Module im Umfang von maximal 24 ECTS-Punkten
Die angebotenen Module ergeben sich aus dem Modulkatalog des Studiengangs „Mannheimer Master in Management“ der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Mannheim in der jeweils geltenden Fassung. Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Module und an den entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Verwendbarkeit in der jeweiligen Beschreibung des betriebswirtschaftlichen Moduls für Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsmathematik zugelassen ist. Ist eine Zulassung nicht erfolgt, kann Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsmathematik in Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag die Teilnahme gewährt werden. Dieser Antrag ist beim Prüfungsausschuss spätestens in der zweiten Woche der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters einzureichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag im Einvernehmen mit dem anbietenden Lehrstuhl des jeweiligen betriebswirtschaftlichen Moduls. Dem Antrag darf der vom Studierenden gewählte Schwerpunkt nicht entgegenstehen.
Die betriebswirtschaftlichen Module sind grundsätzlich aus einer Area zu wählen. Auf schriftlichen Antrag des Studierenden kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses in Ausnahmefällen eine Modulkombination aus mehr als einer Area genehmigen. Dieser Antrag ist bis zur Genehmigung des Studienplans einzureichen. Der von dem Studierenden gewählte Schwerpunkt darf nicht entgegenstehen.
Volkswirtschaftslehre: Module im Umfang von mindestens 7 ECTS-Punkten
Auf schriftlichen Antrag des Studierenden kann der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem jeweiligen Dozenten neben den im Modulkatalog des Masterstudiengangs Wirtschaftsmathematik aufgeführten volkswirtschaftlichen Modulen auch die Teilnahme an den Modulen und entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen anderer Module des volkswirtschaftlichen Masterstudiengangs der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim, Abteilung Volkswirtschaftslehre, aus dem zweiten oder einem höheren Semester genehmigen, wenn der Antragssteller die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen bereits erworben hat. Es obliegt dem Antragsteller, unverzüglich zur Antragstellung die entsprechenden Nachweise einzureichen. Dieser Antrag ist spätestens in der zweiten Woche der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters einzureichen.