Anlage 3: Fachspezifische Anlage für das Wahlfach „Mathematik“ im Rahmen des Bachelorstudiengangs „Wirtschaftspädagogik“

3-1: Prüfungsbestimmungen und Modulübersicht

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Das Studium des Wahlfachs „Mathematik“ erstreckt sich i.d.R. über zwei Semester. Es umfasst Prüfungsleistungen im Umfang von 20 ECTS-Punkten (Leistungspunkten).

§ 2 Art, Umfang und Inhalt der Prüfung

Die Prüfung im Wahlfach „Mathematik“ besteht aus Studien begleitenden Prüfungen in folgenden Teilmodulen:

1 Analysis I                                                10 ECTS
2 Analysis II                                               10 ECTS

§ 3 Wiederholung von Prüfungsleistungen

(1) Nicht bestandene Prüfungen gemäß § 2 können einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss zum nächstmöglichen Termin erfolgen.
(2) Eine zweite Wiederholung ist nur für eine Prüfungsleistung gemäß § 2 zulässig.
(3) Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.

§ 4 Meldung der Teilmodulnote und Berechnung der Modulnote

(1) Die Teilmodulnote wird von der Prüferin bzw. dem Prüfer dem zuständigen Studienbüro gemeldet.
(2) Die Modulnote errechnet sich als das mit den Leistungspunkten gewichtete arithmetische Mittel der einzelnen mit Noten bewerteten Prüfungsleistungen.

§ 5 Bestehen der Prüfung

(1) Die Prüfung im Wahlfach „Mathematik“ ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen gemäß § 2 mit mindestens „4,0“ bewertet sind.
(2) Die Prüfung im Wahlfach „Mathematik“ ist endgültig nicht bestanden, wenn die letztmögliche Wiederholung einer Prüfungsleistung nicht bestanden ist.

§ 6 Inkrafttreten

Diese fachspezifische Anlage tritt mit Wirkung zum Herbstsemester 2008/09 in Kraft.

3-2: Semesterübersicht

5. Semester Analysis I 1 oder 2 Klausuren zu 90 Minuten                       10 ECTS
6. Semester Analysis II 1 oder 2 Klausuren zu 90 Minuten                      10 ECTS

Die Prüfungen und Wiederholungen richten sich nach der jeweiligen Prüfungsregelung der Bachelorprüfungsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik. Zur Zeit gilt: "Studienbegleitende Prüfungen in Moduln, die von der Fakultät für Mathematik und Informatik angeboten werden, können aus Klausuren, schriftlichen Hausarbeiten, mündlichen Prüfungen, Protokollen, Referaten und Hausarbeiten bestehen. Der Veranstaltungsleiter gibt die Art und die Dauer der Leistungsüberprüfung zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt. Bei einer Kombination ist die Gewichtung der Teile bekannt zu geben.“